Kaum Härtefall-Visa nach Aussetzung des Familiennachzugs 14.03.2026, 07:13 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BERLIN (dpa-AFX) - Seit der Aussetzung des Familiennachzugs für bestimmte Geflüchtete hat die Bundesregierung bislang kaum jemanden als Härtefall anerkannt. Zu 392 Familien mit 1.325 Personen, die sich auf die Härtefallregelung berufen hatten, schloss das Auswärtige Amt nach eigenen Angaben die Vorprüfung ab - es wurden aber nur zwei Visa erteilt. Das geht aus einer Regierungsantwort auf Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervor, über die zuerst die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtete. In der großen Mehrheit der Fälle seien bisher keine Hinweise auf einen Härtefall festgestellt worden.

Am 4. März lagen den Angaben zufolge insgesamt 4.029 Härtefallanzeigen bei der Internationalen Organisation für Migration vor. Seit Dezember wurde kein weiteres Härtefall-Visum erteilt, wie im Vergleich mit einer früheren Regierungsantwort deutlich wird. "Die bisherige Bilanz der so genannten Härtefallregelung ist absolut schockierend, schlimmer als befürchtet: Humanität im Promille-Bereich", sagte Bünger der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die Kritik, dass die Regelung ein "reines Feigenblatt" sei, habe sich mehr als bestätigt.

Nachzugs-Stopp für zwei Jahre

Ende Juli vergangenen Jahres war der Familiennachzug zu Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus in Deutschland für zunächst zwei Jahre gestoppt worden. Gemeint sind sogenannte subsidiär Schutzberechtigte, eine Kategorie, in die viele Menschen aus Syrien fallen. Nur in "Härtefällen" sollen sie noch Ehepartner, minderjährige Kinder und im Fall unbegleiteter Minderjähriger die Eltern nachholen dürfen.

Vor kurzem war bekanntgeworden, dass von Anfang August bis Ende Dezember insgesamt 150 Visa zur Familienzusammenführung für Angehörige von Menschen mit subsidiärem Schutz ausgestellt wurden. Diese Angabe bezog sich jedoch nicht explizit auf die Härtefallregelung. So war bei Aussetzung des Familiennachzugs etwa auch vorgesehen, dass noch Visa ausgegeben werden, für deren Abholung bereits ein Termin erteilt worden war. In den ersten sieben Monaten 2025, bevor die Gesetzesänderung in Kraft trat, waren noch rund 7.300 Visa erteilt worden.

Die Bundesregierung versprach sich von der Aussetzung des Familiennachzugs eine Entlastung bei Aufnahme und Integration. Subsidiären Schutz können Menschen erhalten, die zwar keine individuelle Bedrohung im Herkunftsland nachweisen können, dort aber allgemeine Gefahren für Leib und Leben fürchten müssen. Die Aussetzung des Familiennachzugs betrifft nur sie, nicht Asylberechtigte oder Menschen, die unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen./sku/DP/zb

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer