Kein Veto bei Windrädern - Neuötting lehnt Bürgerbegehen ab 02.08.2024, 12:41 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Wacker Chemie 69,88 EUR ±0,00 % Lang & Schwarz

NEUÖTTING (dpa-AFX) - Im Streit um Windräder im Altöttinger Forst hat die Stadt Neuötting ein Bürgerbegehren abgelehnt. Das Bürgerbegehren gegen die Windkraftanlagen sei nicht zulässig, entschied der Stadtrat in einer Sondersitzung am Donnerstagabend. Medien hatten darüber berichtet.

Wie der Geschäftsleiter der Stadt Neuötting, Erich Nachreiner, nun erläuterte, basierte die Ablehnung auf der Aufhebung der sogenannten Kommunalklausel durch die Bayerischen Staatsforsten im Juni. Zuvor hatten die Kommunen de facto ein Vetorecht, wenn es um den Bau von Windrädern in Staatswäldern ging. Die Ablehnung der Windräder bei einem Bürgerentscheid in der Gemeinde Mehring im Januar hatte politisch erheblichen Wirbel und Sorge um die Zukunft des Mega-Projekts ausgelöst.

Windräder nach Bürgerprotesten reduziert

Auf dem Gebiet von Neuötting sollten ursprünglich zehn von seinerzeit 40 geplanten Windrädern für Bayerns größten Windpark entstehen. Inzwischen ist nach Bürgerprotesten und einem ablehnenden Bürgerentscheid in Mehring die Zahl der Windräder auf 27 reduziert worden. Wie viele Windräder in Neuötting tatsächlich entstehen sollen, hängt jetzt unter anderem vom Genehmigungsverfahren ab.

Die Geschäftsführerin des mit dem Windpark-Projekt betrauten deutsch-französischen Unternehmens Qair, Heike von der Heyden, begrüßte die Entscheidung in Neuötting. "Das sind für uns gute Nachrichten", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

Prestigeprojekt der Staatsregierung

Der geplante Windpark ist zum einen ein Prestigeprojekt der Staatsregierung, der Versäumnisse in der Vergangenheit beim Ausbau der Windkraft vorgeworfen werden. Zum anderen soll er zur Energieversorgung des bayerischen Chemiedreiecks mit Tausenden Arbeitsplätzen beitragen.

Die Kommunalklausel habe zu erheblichen Verzögerungen und Unsicherheit bei Windprojekten im Staatswald geführt, hatte Hubert Aiwanger (Freie Wähler), Wirtschaftsminister und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bayerischen Staatsforsten, im Juni zur Aufhebung der Klausel erläutert. Dadurch seien die im Bundesrecht vorgegebenen und von der Landespolitik übernommenen Ziele beim Ausbau der Windkraft gefährdet gewesen.

Dennoch soll auch künftig das Mitsprachrecht der Kommunen gewährleistet bleiben. Ergänzend soll ein Gesetz künftig Investoren zur Beteiligung von Kommunen und Bürgern an den Erträgen der Anlagen verpflichten, hatte Aiwanger im Juni angekündigt./sd/DP/mis

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 0,40
Hebel: 19
mit starkem Hebel
Ask: 1,29
Hebel: 5
mit kleinem Hebel
Smartbroker
Goldman Sachs
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: GV9K6C GV9DGU. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
News-Kommentare
Thema
1 Söder sieht Deutschland so stark unter Druck wie noch nie Hauptdiskussion
2 ROUNDUP/Merkel: 'Die Pandemie war eine demokratische Zumutung' Hauptdiskussion
3 Nach Reformen: Argentinien kehrt an den Finanzmarkt zurück Hauptdiskussion
4 ROUNDUP: Linke ebnet Weg zur Verabschiedung des Rentenpakets Hauptdiskussion
5 EU einig über Komplettverzicht auf Gas aus Russland Hauptdiskussion
6 Moskau erklärt Pokrowsk für erobert Hauptdiskussion
7 Trump hat sich für neuen Fed-Chef entschieden Hauptdiskussion
Alle Diskussionen
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer