Anzeige
+++Nur noch 3 Tage bis zum Knall: Diese Insider zahlten 10 $ pro Aktie – heute bekommen Sie diese Nasdaq-Aktie deutlich günstiger Diese Insider zahlten 10 $ pro Aktie – heute bekommen Sie diese Nasdaq-Aktie deutlich günstiger+++

Kindergeld ohne Antrag - Reform soll 2027 kommen 22.05.2026, 10:57 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Familien sollen ab 2027 mit einer Reform beim Kindergeld entlastet werden. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte im Bundestag, Familien sollten künftig mehr Zeit für das Baby haben und sich weniger mit Bürokratie auseinandersetzen müssen. "Die Eltern erhalten künftig das Kindergeld automatisch, sie erhalten es unbürokratisch und sie erhalten es schnell." Das Gesetz werde, wenn es vollständig umgesetzt sei, für alle Kinder gelten, die in Deutschland geboren werden.

Der Bundestag debattierte zum ersten Mal über geplante Gesetzesänderungen der schwarz-roten Koalition, denen auch der Bundesrat zustimmen muss. "Wir erwarten, dass rund 300.000 Erstanträge pro Jahr entfallen", sagte Klingbeil. "Das vermeidet lästige Abstimmungsschleifen bei unvollständigen Anträgen und das spart jede Menge Zeit, Geld und auch Nerven auf allen Seiten, auch beim Staat."

Auch Politiker anderer Parteien begrüßten die Pläne. So sagte die Grünen-Vorsitzende Franziska Brantner: "Es passiert selten in diesem Land, aber es passiert, dass Dinge vorangehen, dass sich etwas bewegt. Wenn das Kindergeld in Zukunft ohne tausend Schleifen direkt auf dem Konto der Eltern landet, dann entlastet das viele Familien."

Kindergeld ohne Antrag

Das Kindergeld beträgt unabhängig vom Einkommen aktuell 259 Euro pro Monat und Kind. Es wird an die Person ausgezahlt, die das Kind regelmäßig versorgt. Das neue Verfahren ohne Antrag soll im kommenden Jahr in zwei Schritten greifen: In einer ersten Stufe voraussichtlich im März 2027 sollen all diejenigen Eltern das Kindergeld automatisch bekommen, die bereits ein älteres Kind haben.

Voraussichtlich ab November 2027 sollen dann auch diejenigen Eltern auf den Antrag verzichten, die ihr erstes Kind bekommen. Voraussetzungen sind, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland lebt und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet. Außerdem müssen die Behörden die Kontoverbindung (IBAN) kennen. Diese kann man bereits heute entweder über die Bank oder über das Steuerportal Elster melden.

Scharfe Kritik an Aussagen von AfD-Politikern

Der AfD-Abgeordnete Kay Gottschalk sagte, man könne den Menschen nicht erklären, warum Deutschland auch Kindergeld für Kinder im Ausland zahle. Andere AfD-Politiker warnten vor Sozialmissbrauch. In einem Antrag fordert die AfD: Für ein Kind, für das in Deutschland ein Kindergeldanspruch besteht, dessen Wohnsitz sich aber in einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet, solle die Höhe des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates angepasst werden.

Die SPD-Politikerin Wiebke Esdar warf der AfD "rechtspopulistische Hetze" vor. Die AfD schüre Vorurteile und erwecke den Eindruck, Gelder würden unrechtmäßig gezahlt. Ein Prozent der Gelder würden an Kinder gezahlt, die momentan im Ausland leben.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer