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Klage gegen Lidl-App

Gericht entscheidet am 29. September 15.09.2026, 14:20 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Im Prozess um Rabatte auf der App des Lebensmittelhändlers Lidl hat das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel am ersten Prozesstag keine Entscheidung gefällt. Ein Verkündungstermin sei aber für den 29. September anberaumt, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in den Rabatt-Apps eine Diskriminierung und hat deshalb gegen den Discounter Lidl und dessen "Lidl Plus"-App geklagt.

Sie monieren, dass ältere, behinderte oder jüngere Menschen benachteiligt würden, da sie entsprechende Geräte oder Apps häufig nicht nutzen könnten oder dürften. Die Verbraucherschützer gingen deswegen auch gegen die Discounter Netto und Penny vor. Diese Klagen wurden jedoch unter anderem wegen fehlender Belege abgewiesen. Die Urteile sind bislang nicht rechtskräftig. Eine Revision wurde zugelassen. Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Thema befassen. Ein Verhandlungstermin steht bislang nicht fest.

Für Händler und Kunden sind die Apps eine Art Tauschgeschäft. Angemeldete Kunden erhalten vielfach exklusive Vorteile. Im Gegenzug gewinnen die Händler - im besten Fall - treuere Kunden sowie deren Daten. So können sie das Kaufverhalten besser analysieren, die Zielgruppen gezielter ansprechen und womöglich auch Kaufentscheidungen beeinflussen. Händler wie Lidl und Rewe kennen ihre Kunden aus Sicht von Branchenexperten deshalb womöglich besser.

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