Kraftwerk Datteln 4: Bundesverwaltungsgericht lässt Revision zu 14.10.2022, 12:47 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
E.ON 15,05 EUR -3,36 % Lang & Schwarz

MÜNSTER (dpa-AFX) - Das umstrittene Kohlekraftwerk Datteln 4 beschäftigt jetzt auch das Bundesverwaltungsgericht. Die Richter in Leipzig ließen die Revision zu einer Gerichtsentscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu. Das hatte am 26. August 2021 den Bebauungsplan für das seit 2020 Strom liefernde Kraftwerk für unwirksam erklärt. Es war bereits der zweite Plan der Stadt Datteln, der einer juristischen Überprüfung nicht standhielt. Der 10. Senat des OVG hatte keine Revision zugelassen. Die Beschwerde der Stadt Datteln dagegen war jetzt am Bundesverwaltungsgericht erfolgreich (Az.: BVerwG 4 BN 50.21).

2009 hatte das OVG erstmals einen Bebauungsplan der Stadt Datteln gekippt. Ein Landwirt aus der Nachbarstadt Waltrop setzte sich mit seiner Klage durch. Die obersten NRW-Verwaltungsrichter monierten, dass der Plan nicht mit der Landesentwicklungsplanung übereinstimme. Der sah als Standort für ein Großkraftwerk ein weiter entferntes Gebiet im Nordosten der Stadt Datteln vor. Die damalige rot-grüne Landesregierung änderte daraufhin die Landesplanung, damit der Bau des damaligen Besitzers Eon an der falschen Stelle - rund fünf Kilometer entfernt - nachträglich rechtens war.

Bei der Entscheidung 2021 hatte das OVG bei der Standortauswahl einen Bruch der gesetzlichen Vorgaben gesehen. Das Kraftwerk Datteln 4 des Betreibers Uniper darf dennoch weiterbetrieben werden. Grundlage ist eine Genehmigung aus dem Jahr 2017. Gegen diese Genehmigung laufen Klageverfahren vor dem 8. Senat des OVG.

Das Kraftwerk, das in Anlehnung an die abgeschalteten Vorgängerblöcke als Datteln 4 bezeichnet wird, sollte eigentlich viel früher Strom liefern. Baubeginn war 2007, angefahren werden sollte der Block bereits 2011. Doch eine Serie von Versäumnissen und Pannen verzögerte die Inbetriebnahme. Vor dem Start traten Mängel an den Schweißnähten des neuen Kessels zutage. Es ist das letzte in Deutschland gebaute Kohlekraftwerk und hat eine Leistung von 1100 Megawatt./lic/DP/ngu

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 0,83
Hebel: 18
mit starkem Hebel
Ask: 2,60
Hebel: 5
mit kleinem Hebel
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: MM94N3 MK76BF. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
News-Kommentare
Thema
1 ROUNDUP/Merkel: 'Die Pandemie war eine demokratische Zumutung' Hauptdiskussion
2 Nach Reformen: Argentinien kehrt an den Finanzmarkt zurück Hauptdiskussion
3 ROUNDUP: Linke ebnet Weg zur Verabschiedung des Rentenpakets Hauptdiskussion
4 EU einig über Komplettverzicht auf Gas aus Russland Hauptdiskussion
5 Moskau erklärt Pokrowsk für erobert Hauptdiskussion
6 Trump hat sich für neuen Fed-Chef entschieden Hauptdiskussion
7 Deutschland und Polen wollen Partnerschaft vertiefen Hauptdiskussion
Alle Diskussionen
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer