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Linken-App

Tausende schalten Ämter wegen hoher Mieten ein 30.06.2025, 05:57 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

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BERLIN (dpa-AFX) - Wegen vermuteten Mietwuchers haben Tausende Haushalte in deutschen Großstädten über die "Mietwucherapp" der Linken Beschwerde bei den zuständigen Behörden eingelegt. Nach Angaben der Partei lag die Miete dieser gut 5.000 Haushalte im Durchschnitt 59 Prozent über dem Mietspiegel. Nach Berechnungen der Linken zahlten sie im Schnitt 242 Euro im Monat zu viel. Das summiere sich allein für diese Haushalte auf bis zu 1,2 Millionen Euro im Monat oder fast 15 Millionen Euro im Jahr.

Angebot auch in Bochum, Bonn, Köln und Münster

Die Linke im Bundestag hatte die sogenannte Mietwucherapp Mitte November gestartet. Bislang haben 135.000 Nutzerinnen und Nutzer freiwillig ihre Daten eingetragen, um ihre Miete mit dem örtlichen Mietspiegel zu vergleichen. Die App gab es zunächst für neun deutsche Großstädte. An diesem Montag sollen die NRW-Städte Bochum, Bonn, Köln und Münster dazu kommen.

Wenn sich Nutzerinnen und Nutzer dafür entscheiden, wird über die App eine Meldung an die zuständigen Ämter weitergeleitet. Diese sind zur Überprüfung verpflichtet. Nach Angaben der Linken werden über die App in vielen Fällen überhöhte Mieten festgestellt, aber nicht an Ämter gemeldet. Viele fürchteten Ärger mit dem Vermieter.

Mietwucher kann eine Straftat sein

Laut Wirtschaftsstrafgesetz kann es eine Ordnungswidrigkeit sein, wenn Mieten für Wohnräume um mehr als 20 Prozent über üblichen Vergleichswerten liegen und der Vermieter es ausnutzt, dass es kaum Angebote auf dem Markt gibt. Bei um mehr als 50 Prozent überhöhten Werten kann es sich laut Rechtssprechung unter bestimmten Bedingungen um eine Straftat handeln.

"Mieterinnen und Mieter zahlen monatlich Millionen Euro überhöhter Mieten", erklärte die Linken-Wohnungspolitikerin Caren Lay. Ein Beispiel sei Frankfurt am Main, wo seit 2020 über 1.000 Fälle bearbeitet und 330.000 Euro an Mieter zurückerstattet worden seien. Die Linke kämpfe im Bundestag für eine erleichterte Anwendung des Paragrafen 5 im Wirtschaftsstrafgesetz, um einfacher Bußgelder bei Mietwucher verhängen zu können./vsr/DP/zb

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