Mehr Sicherheit für Bankkunden bei Überweisungen 03.07.2025, 11:08 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Commerzbank 35,26 EUR -1,67 % TTMzero RT

FRANKFURT (dpa-AFX) - Mehr Schutz für Verbraucher vor betrügerischen oder fehlerhaften Überweisungen: Banken müssen künftig bei Überweisungen im Euroraum vor der Freigabe prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers und die eingegebene internationale Bankkontonummer IBAN mit den Daten des Zielkontos übereinstimmen. Der Zahlende wird binnen Sekunden über das Ergebnis des Checks informiert und kann auf dieser Basis entscheiden, ob er das Geld transferiert oder nicht. Die Banken müssen entsprechende EU-Vorgaben ab dem 9. Oktober umsetzen.

Bisher müsse ein Zahler den Daten vertrauen, die ihn per Rechnung oder E-Mail erreichen, sagt Ingo Beyritz, Leiter Zahlungsverkehr beim Bundesverband deutscher Banken (BdB). "Allein anhand dieser Daten können Sie als Zahler nicht entscheiden: Sind das saubere Daten?" Künftig würden Daten zwischen Geldhäusern für den Zahler transparent abgeglichen bevor die Zahlung ausgeführt wird, erläutert Beyritz.

Weiterer Baustein der EU gegen Betrug im digitalen Raum

Diese sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, kurz: VOP) ist Teil einer EU-Verordnung (EU 2024/886). Ziel ist, insbesondere beim Online-Banking für zusätzliche Sicherheit zu sorgen. Die Empfängerüberprüfung bei Euro-Überweisungen wird auch am Bankschalter durchgeführt, wenn dort ein Überweisungsbeleg abgeben wird. Vom 9. Juli 2027 an gilt die EU-Vorgabe innerhalb der gesamten Europäischen Union.

Nicht immer muss es sich um Betrug handeln, wenn die Bank bei einer Empfängerüberprüfung dem Kunden zurückmeldet, dass mit den Daten etwas nicht stimmt. Etwa dann, wenn auf der Überweisung der Name steht, den der Zahlende vom Ladenschild kennt, die Bank das Konto aber unter dem Namen des Firmeninhabers führt.

Neuer Service soll möglichst kostenlos sein

Die Privatbanken in Deutschland sind aus Sicht ihres Dachverbandes BdB technisch auf die Umsetzung vorbereitet. "Wir erwarten keine Probleme dabei", sagt Beyritz.

Zusätzlich Entgelte und Gebühren für die Kundschaft sollte der neue Service nach Maßgabe der Europäischen Union nicht nach sich ziehen. Der BdB informiert: "Weder Zahler noch Zahlungsempfänger zahlen für die Empfängerüberprüfung."

Nicht alle Staaten im Euro-Zahlungsverkehrsraum machen mit

Der Euro-Zahlungsverkehrsraum ("Single Euro Payments Area"/SEPA) umfasst die 27 Staaten der Europäischen Union sowie Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein, Island, die Schweiz, Monaco, Andorra, Vatikanstadt und San Marino. Die IBAN ("International Bank Account Number") soll Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in diesen 36 Ländern grenzüberschreitend standardisieren und so beschleunigen.

Die Nicht-EU-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen können entscheiden, ob sie die EU-Vorgaben zur Empfängerüberprüfung übernehmen. Für Überweisungen von und nach Großbritannien sowie die Schweiz ist keine Empfängerüberprüfung vorgesehen./ben/DP/mis

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 2,43
Hebel: 18
mit starkem Hebel
Ask: 5,58
Hebel: 6
mit moderatem Hebel
Smartbroker
UBS
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: WA3WGQ UJ6TPK. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer