MELDUNGSRÜCKZUG

Bitte Meldung 'Nachhaltiger Flugkraftstoff' nicht verwenden 05.08.2026, 16:55 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

(Bitte verwenden Sie die Meldung von 12.13 Uhr zum Thema Flugkraftstoff nicht. Bei der Verordnung geht es nicht um nachhaltig produzierten Flugkraftstoff, sondern um die sogenannten Tankering-Regeln. Sie erhalten in Kürze eine Neufassung.)

BERLIN (dpa-AFX) - Für deutsche Fluggesellschaften soll es künftig teuer werden, falls sie zu wenig nachhaltig produzierenden Flugkraftstoff (SAF) tanken. In Umsetzung einer einschlägigen EU-Verordnung plant das Bundesverkehrsministerium eine Strafabgabe von 1.332 Euro pro Tonne zu wenig getanktem SAF. Die Überwachung soll das Luftfahrtbundesamt übernehmen. So steht es in einem ersten Gesetzesentwurf, der der dpa vorliegt.

Im Augenblick dürfen SAF in der kommerziellen Luftfahrt ausschließlich gemischt mit Kerosin eingesetzt werden. Seit 2025 ist eine Beimischung von zunächst zwei Prozent SAF für alle Flüge, die innerhalb Europas starten, gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Anteil steigt nach den Vorgaben auf fünf Prozent im Jahr 2030 und 70 Prozent im Jahr 2050.

SAF ist teurer als Kerosin

SAF wird beispielsweise aus Essensresten hergestellt und soll im Luftverkehr zur Reduzierung der schädlichen Klimafolgen dienen. Es ist deutlich teurer als herkömmliches Kerosin auf Erdölbasis, sodass der Einsatz auch Passagierflüge verteuert. Daneben wird an synthetischen Kraftstoffen geforscht, die mit Strom hergestellt werden können.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft begrüßt in einer Stellungnahme, dass mit dem geplanten Gesetz keine nationalen Sonderwege beschritten würden. Stattdessen halte man sich an die Mindestvorgaben der EU. Die Einnahmen sollten nach Ansicht des Verbands allerdings zur Förderung der alternativen Kraftstoffe eingesetzt werden und nicht in den allgemeinen Haushalt laufen. Die im Entwurf enthaltenen Gebühren für Verwaltungsakte des Luftfahrtbundesamts will man nicht bezahlen.

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