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Milei will Ausweisung von Ausländern wegen 'Hassbotschaften' 30.07.2026, 21:38 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die argentinische Regierung will Ausländern, die "Hassbotschaften" gegen Argentinien verbreiten, die Einreise verweigern oder des Landes verweisen. "Die Verteidigung der Nation, ihrer Bürger und ihrer Symbole ist nicht verhandelbar. Wer die Argentinische Republik angreift, ist in unserem Land nicht willkommen", erklärte der libertäre Präsident Javier Milei auf X. Die Maßnahme ist Teil einer Notverordnung, die sich gegen Ausländer richtet, die "Hassbotschaften, Diskriminierung und/oder Gewalt gegen das argentinische Volk" verbreiten oder dazu aufrufen.

"Feindseligkeiten" gegen Argentinien moniert

Bezug nimmt Milei dabei auf "die jüngsten Feindseligkeiten" gegenüber Argentinien, wo man sich seit der Fußball-WM einer globalen anti-argentinischen Kampagne ausgesetzt sieht.

So forderte etwa der US-amerikanische Schauspieler Samuel L. Jackson dazu auf, Argentinien bei der WM nicht zu unterstützen, da es "eines der rassistischsten Länder der Welt" sei. Bei der Online-Petition "Argentina Out" forderten über 23 Millionen Teilnehmende den Ausschluss des Landes von Fußball-Weltturnieren. Im Internet verbreiteten sich zudem Verschwörungstheorien, nach denen Argentinien bei der WM bevorzugt worden sei.

Für die regierungskritische Zeitung "Página/12" stellt diese Bezugnahme indes nur einen Vorwand für die Durchsetzung von Mileis Agenda dar, die sich an der Ausländerpolitik von US-Präsident Donald Trump orientiere.

Kritik an Milei

Kritik an dem Dekret gab es auch vom Verfassungsrechtler Andrés Gil Domínguez: "Das Paradoxe daran ist, dass Javier Milei aufgrund dieser Regelung wegen seiner 'Hassrede' nicht mehr nach Brasilien (...) einreisen dürfte", erklärte der Rechtswissenschaftler auf X. Er spielte damit auf Mileis jüngste Angriffe gegen den brasilianischen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva und die Justiz des Landes an, die für einen diplomatischen Eklat gesorgt hatten.

Das Dekret tritt am Freitag (31. Juli) vorerst in Kraft. Der Kongress hat aber die Möglichkeit, die Verordnung zu widerrufen.

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