Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige

Milliarden-Entschädigung für Bergbauunternehmen Leag kann fließen 11.12.2025, 16:10 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
RWE 59,06 EUR +1,10 % TTMzero RT
Kostenlose Aktienchance per SMS Ausgewählte Trading-Einschätzungen aufs Handy.

BERLIN (dpa-AFX) - Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und das ostdeutsche Bergbauunternehmen Leag haben den Weg für eine Milliarden-Entschädigung für dessen Kohleausstieg freigemacht. Beide Seiten unterzeichneten in Berlin die öffentlich-rechtlichen Verträge zum vorzeitigen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung. Damit könne das Geld in Höhe von rund 1,75 Milliarden Euro für die endgültige Stilllegung aller Braunkohlekraftwerke der Leag fließen, teilte das Ministerium mit.

Mitte November hatte die EU-Kommission die Beihilfe erlaubt. Die Summe soll das Unternehmen für die schrittweise Stilllegung aller Kohlekraftwerke bis 2038 entschädigen. Die klimaschädliche Kohleverstromung in Deutschland sollte ursprünglich erst nach 2038 auslaufen.

Konkret geht es um 1,2 Milliarden Euro an "Fixkosten" für Tagebaufolgekosten - also vor allem Rekultivierungskosten - sowie Sozialkosten wie Sozialvereinbarungen. Das passiert unabhängig davon, wann die Leag (Lausitz Energie Kraftwerke AG) wirklich aus der Kohleverstromung aussteigt. Der Rest von bis zu 550 Millionen Euro ist laut Angaben des Wirtschaftsministeriums von 2024 an Voraussetzungen gebunden.

Die EU-Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme angemessen und verhältnismäßig sei und sich auf das erforderliche Minimum beschränke. Wenn ein Land in der EU Firmen mit Staatsgeld unterstützen will, muss es sich an strenge Regeln halten. Über die Einhaltung wacht die EU-Kommission.

Insgesamt geht es bei der Staatshilfe um 4,35 Milliarden Euro für zwei Betreiber. Bereits 2023 genehmigte die Kommission 2,6 Milliarden Euro für die RWE -Braunkohleanlagen im Rheinland./maa/DP/men

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter aufwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 0,35
Hebel: 19,52
mit starkem Hebel
Ask: 1,14
Hebel: 5,18
mit kleinem Hebel
Smartbroker
Morgan Stanley
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet.
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: MR6PTV MN0N85. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer