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Neuer Organspende-Vorstoß - 633.000 digitale Erklärungen 24.09.2026, 06:24 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Im zentralen Online-Register für Organspenden haben inzwischen knapp 633.000 Menschen eine Erklärung zu ihrer eigenen Spendebereitschaft hinterlegt. Dabei stimmten 82 Prozent Organentnahmen nach dem Tod umfassend und ohne Einschränkungen zu, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Betreiber auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Einen Widerspruch dokumentierten 8,7 Prozent.

Eintragungen über die neuen elektronischen Patientenakten (ePA) spielen dabei eine größere Rolle. Über einen Button in der ePA-App ihrer Krankenkasse gaben inzwischen 334.000 Menschen Erklärungen für das Online-Register ab. Über das Portal www.organspende-register.de kamen zudem 299.000 Erklärungen. Dokumentieren kann man ein prinzipielles Ja oder Nein zu einer Spende nach dem Tod weiter auch auf einem Organspendeausweis oder anders auf Papier.

Verschiedene Optionen zur Spende-Einstellung

Möglich sind neben genereller Zustimmung oder Ablehnung auch genauere Festlegungen. Dass sie einzelne Organe von einer Spende ausschließen wollen, erklärten im 2024 gestarteten Online-Register den aktuellen Zahlen zufolge 6,3 Prozent. Zwei Prozent benannten eine Person, die die Entscheidung treffen soll. Eine Spende auf einzelne Organe beschränken wollen ein Prozent.

Der Bundestag befasst sich am Donnerstag mit einem neuen Vorstoß für eine grundlegende Gesetzesänderung, um zu mehr Organspenden zu kommen. Eine fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe bringt einen Entwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung ein. Das hieße, dass Erwachsene automatisch als Organspender nach dem Tod gelten - außer, man widerspricht aktiv. Bisher ist für Entnahmen ein ausdrückliches Ja nötig.

Noch keine Abstimmung im Parlament

Eine andere Abgeordnetengruppe legt einen Antrag vor, der sich gegen eine solche große Umstellung wendet. Vorgeschlagen werden aber mehr Aufklärung und Aufforderungen zum Entscheiden. Das Parlament debattiert in erster Lesung über die Initiativen, dann folgen Ausschussberatungen. Ein erster Anlauf für eine Widerspruchsregelung war 2020 bei einer Abstimmung gescheitert.

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