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Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) / IDW ... 09.04.2026, 13:39 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

IDW veröffentlicht Neufassung des Bewertungsstandards IDW S 1 Düsseldorf (ots) - Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat die Neufassung des IDW Standards "Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen" als IDW S 1 i.d.F. 2026 verabschiedet. Der Standard präzisiert wesentliche aktuelle Grundlagen der Unternehmensbewertung, greift Erfahrungen aus der Bewertungspraxis auf und stärkt die Eigenverantwortlichkeit des Bewerters.

Der IDW S 1 ist der zentrale Standard für die Durchführung von Unternehmensbewertungen in Deutschland. Er bildet die Grundlage für nachvollziehbare, konsistente und anlassgerechte Bewertungsergebnisse und trägt damit zur Verlässlichkeit bewertungsrelevanter Entscheidungen in Wirtschaft und Recht bei. Melanie Sack, Sprecherin des IDW Vorstands, betont: "IDW S 1 setzt seit Langem den verlässlichen Rahmen für Unternehmensbewertungen und damit für viele wirtschaftlich und rechtlich bedeutsame Entscheidungen. Mit der Neufassung erhöhen wir Transparenz und Konsistenz der Vorgehensweise, ohne den notwendigen Raum für fachliches Ermessen einzuengen."

Mit der Neufassung hat das IDW das zentrale "Regelwerk" für Unternehmensbewertungen aktualisiert. Ziel ist es, Bewertungsaufträge noch klarer am jeweiligen Anlass - etwa neben Bewertungen für gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen v.a. auch transaktionsbezogene Bewertungen oder Bewertungen für bilanzielle oder steuerliche Anlässe - auszurichten und zugleich verständlich festzuhalten, welche Plausibilitätsbeurteilungen jeweils in welchem Umfang und welcher Tiefe erforderlich sind. Dabei wurden zentrale Wertkonzepte (objektivierter Wert und plausibilisierter Entscheidungswert) sowie die Rolle des Wirtschaftsprüfers in unterschiedlichen Funktionen geschärft.

Als zentrale Neuerung konkretisiert IDW S 1 i.d.F. 2026 die Anforderungen an die Beurteilung der Unternehmensplanung - also der Frage, wie belastbar die Annahmen zur künftigen Entwicklung von Umsatz, Kosten, Investitionen etc., kurzum der Zukunftserfolge sind. Der Standard unterscheidet nun je nach Funktion des Wirtschaftsprüfers zwischen einer vollumfänglichen und einer ausreichenden Plausibilitätsbeurteilung. Umfang und Tiefe der Plausibilitätsbeurteilungen sind vom Bewertungsanlass und dem vereinbarten Auftrag abhängig. Folge: In geeigneten Fällen kann nun mit einem angemessenen, weniger tiefen Plausibilitätsumfang gearbeitet werden. Melanie Sack: "Die präzisierte, anlass- und auftragsbezogene Plausibilitätsbeurteilung ist eine zentrale Weiterentwicklung: Sie stärkt die Verantwortung des Wirtschaftsprüfers und macht zugleich transparent, welche Beurteilungsschritte im konkreten Mandat erforderlich sind. Mithin fördert sie die Rechtssicherheit und Effektivität bei der Durchführung von Unternehmensbewertungen."

Zudem umfasst die Neufassung des IDW S 1 insb. drei weitere, für die Praxis relevante Änderungen:

- Einführung des plausibilisierten Entscheidungswerts als neues Wertkonzept und Fortentwicklung des objektivierten Werts: IDW S 1 i.d.F. 2026 führt neben dem bisherigen Wertkonzept des objektivierten Werts, der auf die Rolle des neutralen Gutachters ausgerichtet war, das Wertkonzept des plausibilisierten Entscheidungswerts ein. Bei diesem wird auf die Erwartungen spezifischer Entscheidungsträger abgestellt, wobei auch hier die Grundsätze zur Plausibilitätsbeurteilung gelten. Der Wert dient vor allem dazu, im konkreten Transaktionsumfeld die Aussagekraft einer solchen anlassbezogenen Bewertung für die Entscheidungsträger zu erhöhen.

- Einordnung des Verhältnisses von Börsenkursen (Anlehnung an IDW S 17): Die Ausführungen zu Börsenkursen werden an die Grundsätze des zwischenzeitlich verabschiedeten IDW S 17 zur Beurteilung der Angemessenheit von Börsenkursen angepasst. Damit wird transparenter, ob und wie Marktpreise bei Bewertungsanlässen im konkreten Einzelfall eine Rolle spielen können.

- Umgang mit Abweichungen aus rechtlichen Gründen: Wenn der Bewertungsanlass rechtliche Vorgaben enthält, die Abweichungen von einzelnen Standardvorgaben erfordern, gilt: Die übrigen Grundsätze sind weiterhin anzuwenden. Punktuelle Abweichungen sind offen zu legen und nachvollziehbar mit den maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen zu begründen.

Der IDW S 1 ist unter dem Link IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1 i.d.F. 2026) (https://shop.idw-verlag.de/search?search=20873) im IDW Shop zu finden.

Pressekontakt:

Holger Externbrink Director Communications ____________________________________________ Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) Roßstr. 74, 40476 Düsseldorf T: +49 211 4561 427 mailto:holger.externbrink@idw.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/115568/6252277 OTS: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)

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