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'Südwest-Presse' zu Sozialleistungsmissbrauch 24.09.2026, 05:35 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

'Südwest-Presse' zu Sozialleistungsmissbrauch

Die sogenannte Unschuldsvermutung gehört zu den Grundpfeilern unserer Rechtsprechung. ... Wenn das Bundesarbeitsministerium also argumentiert, man könne einem Langzeitarbeitslosen im Kampf gegen Sozialbetrug die Grundsicherung nicht allein deshalb streichen, weil ein Haftbefehl gegen ihn vorliege, klingt das formal erst einmal richtig. Es wirkt trotzdem lebensfremd. .. Das Bundesverfassungsgericht hat der Kürzung existenzsichernder Leistungen enge Grenzen gesetzt. Das stimmt und darauf hat sich das Ministerium immer wieder berufen. Die obersten Richter haben aber auch klargestellt, dass der Staat von Leistungsbeziehern zumutbare Mitwirkung verlangen und Pflichtverletzungen grundsätzlich sanktionieren darf. Das heißt aber gleichzeitig, dass der Gesetzgeber die engen Grenzen auch ausloten darf. In diesem Fall könnte sich das lohnen - in aller Unschuld.

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