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'Wiesbadener Kurier' zum Verbot Kleider und Schuhe zu vernichten 20.07.2026, 05:35 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

"Wiesbadener Kurier" zum Verbot Kleider und Schuhe zu vernichten:

"Ab sofort dürfen Großunternehmen zurückgeschickte oder nicht verkaufte Kleidung und Schuhe nicht mehr vernichten. Das ist eine gute Nachricht. Allerdings enthält die EU-Verordnung diverse Ausnahmen, die ausgerechnet große Internetplattformen nutzen könnten, um das Verbot zu umgehen. So dürfen etwa Kleidungsstücke mit Logos, die nicht einfach zu entfernen sind, ebenso vernichtet werden wie Textilien, deren Lizenzen für geistiges Eigentum abgelaufen sind, oder die verunreinigt und beschädigt sind. In der Praxis wird es darauf ankommen, dass die Kontrollen zwar wirksam sind, aber nicht durch unnötigen Dokumentationsaufwand ein neues Bürokratiemonster schaffen."

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