Quotenforscher dürfen erstmals einen Streaming-Riesen messen 28.10.2025, 14:15 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

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FRANKFURT (dpa-AFX) - Seit Jahren gibt es Überlegungen zu einer zuverlässigen Zuschauermessung bei Streaming-Diensten. Jetzt hat die wichtigste Instanz in Deutschland für das Messen von Publikum und Einschaltquoten - die AGF Videoforschung - einen entscheidenden Schritt vollbracht. Ein Teil des Angebotes von Prime Video wird unter die "zertifizierte, vergleichbare und neutrale Messung" der AGF gestellt, wie die Videoforscher mitteilten. Damit erlaubt erstmals ein Streaming-Riese die sogenannte "aktive Messung".

Die AGF mit Sitz in Frankfurt/Main bezeichnete die Vereinbarung mit der Amazon -Tochter als "Meilenstein". Die deutschen Datenexperten sind damit nach eigenen Angaben der erste Branchenverbund (wörtlich: "Joint Industry Committee") weltweit, der einen internationalen Video-Streamingdienst in sein standardisiertes Messsystem integriert hat, das geschieht über eine Server-to-Server-Technologie. Es geht zunächst nur um die werbefinanzierten Angebote von Prime Video. Start ist im November.

Für lineares Fernsehen gibt es seit Jahrzehnten eingespielte Verfahren, Zuschauer und Marktanteile zu messen und so den Erfolg der Sender zu vergleichen. Streaming-Dienste sind hingegen bisher nicht vergleichbar, weil sie verschiedene eigene Verfahren einsetzen, ihre Reichweite zu messen.

Da es aber seit dem Ende des Corona-Booms immer mehr werbefinanzierte Angebote gibt, sind mögliche Werbepartner natürlich an belastbaren Zahlen interessiert. Streaming-Angebote der nationalen Anbieter wie RTL, ARD und ZDF stehen bereits seit vielen Jahren unter der AGF-Messung.

"Die Zusammenarbeit zeigt, dass auch große globale Player die lokalen Marktbedingungen respektieren und bereit sind, sich in ein gemeinsames Messsystem einzubringen", sagte die Vorsitzende der Geschäftsführung der AGF, Kerstin Niederauer-Kopf, laut Mitteilung. "Das ist ein starkes Zeichen für Vertrauen, Kooperation und Standardisierung."/bok/DP/nas

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