Radikale Reform des Heizungsgesetzes rechtlich heikel? 29.09.2025, 11:55 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesverband Wärmepumpe sieht eine mögliche radikale Reform des Heizungsgesetzes als rechtlich heikel an. Dabei geht es vor allem um den Kern des Gebäudeenergiegesetzes - nämlich den Paragrafen 71 mit konkreten Anforderungen an neue Heizungen für mehr Klimaschutz im Gebäudebereich. Eine bloße Streichung des Paragrafen 71 würde gegen Europarecht und deutsches Verfassungsrecht verstoßen - zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten im Auftrag des Verbands. Eine Rücknahme würde mit einer hohen Wahrscheinlichkeit von Gerichten korrigiert.

Umstrittene Reform

Das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft als Heizungsgesetz bezeichnet, trat in seiner jetzigen Form Anfang 2024 in Kraft. Ziel ist mehr Klimaschutz im Gebäudebereich durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Das Gesetz sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das gilt aber vorerst nur für Neubaugebiete. Für Bestandsbauten spielt eine kommunale Wärmeplanung eine wichtige Rolle. Diese soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.

Neue Regierung plant Änderung

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es: "Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen." Das neue GEG solle technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Die erreichbare CO2-Vermeidung solle zur zentralen Steuerungsgröße werden. Doch was das konkret bedeutet, ist offen. Im Zentrum der Kritik beim GEG stand von Anfang an der Paragraf 71 - der Kern des "Heizungsgesetzes" mit der 65-Prozent-Vorgabe und mit vielen, von Kritikern als sehr kleinteilig empfundenen Anforderungen an neue Heizungen.

Rechtsgutachten

Miriam Vollmer, Partnerin bei der Energierechtskanzlei re Rechtsanwälte sagte, der Gesetzgeber habe bei einer Neuregelung Spielräume. Es gebe aber im Europarecht konkrete Vorgaben. So verpflichte die sogenannte EU-Lastenteilungsverordnung zu wirksamen Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor. Die Erneuerbare-Energie-Richtlinie setze insbesondere mit Blick auf das Heizen das Ziel, dass der Erneuerbaren-Anteil der in Gebäuden eingesetzten Energie steigen müsse.

Daneben verwies sie auf das Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 - dieses besagte, dass einschneidende Schritte zur Senkung von schädlichen Treibhausgasemissionen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden dürften. Die 65-Prozent-Regelung im Gebäudeenergiegesetz trage erheblich dazu bei, die ambitionierten Vorgaben des europäischen Rechts zu erfüllen, so Vollmer.

Mehr Wärmepumpen verkauft

Der Absatz von Wärmepumpen hat laut Verband zuletzt weiter an Fahrt aufgenommen. In diesem Jahr rechnet der Verband mit einem Absatz von bis 300. 000 Wärmepumpen. Die Anschaffung wird staatlich gefördert. Im kommenden Jahr sei ein Absatz von 450.000 Wärmepumpen möglich. Dann wäre man nah am Ziel von 500.000 neuen Wärmepumpen pro Jahr, das Branchenverbände und der damalige Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) im Jahr 2022 formuliert hatten./hoe/DP/men

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