Rechnungshof will Steuerbonus für Handwerksleistungen kippen 10.12.2025, 16:28 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BONN (dpa-AFX) - Der Bundesrechnungshof fordert das Ende der Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen. Die milliardenschwere Ermäßigung stärke weder Handwerk und Mittelstand noch trage sie dazu bei, die Schwarzarbeit zu reduzieren, monieren die Finanzprüfer in ihren Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. "Es handelt sich um eine unwirksame Subvention, und ein "Weiter-so" ist nicht vertretbar", so ihr Fazit.

Seit der Einführung im Jahr 2006 gehöre die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen zu den größten deutschen Steuersubventionen. Allein im Jahr 2024 habe der Fiskus auf Einnahmen von 2,4 Milliarden Euro verzichtet. Einzelne Steuerpflichtige würden hingegen nur wenig entlastet.

Nehmen Steuerzahler Handwerkerleistungen in ihrem Haushalt in Anspruch, können sie ihre Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitskosten ermäßigen. Dabei beträgt die Steuerermäßigung höchstens 1.200 Euro.

Lukrative Privatbehandlungen in Bundeswehrkrankenhäusern

Daneben bemängelten die Rechnungsprüfer auch das Ausufern von Privatabrechnungen an Bundeswehrkrankenhäusern. Der Rechnungshof habe festgestellt, dass Bundeswehrärztinnen und -ärzte in vielen Fällen weit über das zulässige Maß hinaus Patienten privat behandelten und dies abrechneten. Einzelne Ärzte hätten neben ihrer Haupttätigkeit bis zu 191 Privatbehandlungen pro Woche geschafft. In Einzelfällen hätten die Zusatzeinkünfte beim Vierfachen des regulären Jahresgehalts gelegen. Gleichzeitig bekämen Soldatinnen und Soldaten oft nur schwer Facharzttermine und müssten dann zivile Ärzte aufsuchen.

Die Nebentätigkeit darf normalerweise nicht mehr als acht Stunden zusätzlich zur Wochenarbeitszeit beanspruchen. Die Zusatzeinkünfte sind auf 40 Prozent des regulären Jahresgehalts begrenzt. Das Verteidigungsministerium teilte mit, dass es die Regeln zu Privatabrechnungen derzeit überprüfe.

Teures Wohnen auf der Werft

Kritik übten die Rechnungsprüfer auch an weiteren Punkten:

* Die Besatzung von vier Bundeswehrfregatten war in einem Containerdorf auf einem Werftgelände untergebracht, während dort die Schiffe modernisiert werden: Dies sei 20 Millionen Euro zu teuer gewesen, wurde beklagt. Für die Besatzung der ersten Fregatte habe die Bundeswehr zudem über zwei Jahre einen Bustransfer betrieben, der fast die Hälfte der täglichen Arbeitszeit aufgezehrt und ebenfalls Kosten verursacht habe. Das Bundeswehrpersonal vor Ort bewacht und wartet die Schiffe während der Umbauarbeiten.

* Das Bundesfinanzministerium habe 35 Millionen Euro in mehr als 17.000 praxisuntaugliche Smartphones für den Zoll investiert. Der Zoll habe mit den Smartphones nicht wie vorgesehen verschlüsselt kommunizieren können. Der Großteil der Geräte sei bereits im Jahr 2024 ersetzt worden.

* Der Ausbau der Moselschleusen für 855 Millionen Euro sei "weder notwendig noch wirtschaftlich", bemängelte der Bundesrechnungshof./dot/DP/jha

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