Anzeige
+++Antimon wieder im Fokus: ATMY erreicht Allzeithoch – Verteidigungsnachfrage treibt den Markt ATMY erreicht Allzeithoch – Verteidigungsnachfrage treibt den Markt+++

Regierung uneinig über Vorgaben für Streaming-Dienste 25.01.2026, 17:03 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Netflix 78,87 EUR ±0,00 % Lang & Schwarz

BERLIN (dpa-AFX) - Sollen große Streaming-Dienste wie Netflix zu Investitionen in Deutschland verpflichtet werden? Darum ringen derzeit insbesondere das Finanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) und Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos). Während Klingbeil den ausländischen Diensten Vorgaben machen will, setzt Weimer auf Freiwilligkeit, wie beide Seiten der Deutschen Presse-Agentur bestätigten. Zuvor hatte "Bild" darüber berichtet.

Finanzministerium will Vorgaben machen

Der Konflikt soll auch Thema im Koalitionsausschuss am Mittwoch werden. Je nach Ergebnis könnte Unmut der US-Regierung drohen.

"Wir wollen mit einer gesetzlich verankerten Investitionsverpflichtung dafür sorgen, dass insbesondere die internationalen Streamingdienste einen festen Anteil ihrer in Deutschland erzielten Umsätze in deutsche und europäische Produktionen reinvestieren", heißt es aus dem Finanzministerium. "Zusätzlich soll sichergestellt werden, dass die Rechte an deutschen Produktionen hierzulande versteuert werden."

Im Ministerium sieht man sich in diesen Plänen durch den Koalitionsvertrag bestärkt, in dem sich CDU, CSU und SPD vorgenommen haben: "Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandorts Deutschland durch eine zeitnahe Reform der Filmförderung verbessern, bestehend aus einem steuerlichen Anreizsystem sowie einer Investitionsverpflichtung."

Weimer setzt auf Freiwilligkeit

Noch im August hatte Weimer "ein effektives und ausgewogenes Investitionsverpflichtungsgesetz" angekündigt. "Wir befürworten eine Investitionsverpflichtung der Streaming-Anbieter über freiwillige Selbstverpflichtungen", erklärt ein Sprecher des Staatsministers nun.

Der Staatsminister sei skeptisch bei einem Gesetz, das Zwangsinvestitionen vorsehe, konkret sehe man hier vier Probleme. So würde dies zu einem "erheblichen Bürokratieausbau und Kosten" sowohl für Fernsehsender als auch Streaming-Dienste führen. Zudem drohten Klagen der Betroffenen und rechtliche Risiken.

Reichen die Zusagen?

Das Europarecht lasse zudem eine Absicherung der Investitionen speziell in Deutschland gar nicht zu, so der Sprecher. "Wir würden damit also Netflix & Co. zu Investitionen zwingen, die sie auch in Ungarn oder Spanien erbringen könnten." Und: "Viertens würde ein Zwangsinvestitionsgesetz den Handelskonflikt mit den USA weiter verschärfen. Die amerikanische Regierung hat das bereits sehr deutlich gemacht."

Alle marktstarken US-Streamingdienst sowie private und öffentlich-rechtliche Sender hätten "belastbare freiwillige Investitionszusagen (von 15 Mrd. Euro) für die nächsten fünf Jahre" vorgelegt, so der Sprecher.

Doch an dieser Belastbarkeit zweifelt man im Finanzministerium. "Eine freiwillige Selbstverpflichtung würde anders als eine gesetzliche Verpflichtung keine entsprechende Transparenz, keine wirtschaftliche Planungssicherheit und keine verbindliche Durchsetzbarkeit ermöglichen", heißt es dort./hrz/DP/jha

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 0,43
Hebel: 18
mit starkem Hebel
Ask: 1,89
Hebel: 4
mit kleinem Hebel
Smartbroker
UBS
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: WA4FB2 UQ5837. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer