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ROUNDUP 2/Germanwings-Prozess

Angehörige scheitern mit Klage 06.10.2026, 15:09 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

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(aktualisierte Fassung)

BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Es geht ihnen gar nicht ums Geld, auch nicht um Schuldzuweisungen. Sie wollen wissen, ob der Absturz einer Germanwings-Maschine von 2015 hätte verhindert werden können - und ob der Luftverkehr heute sicherer ist. Bei dem Unglück am 24. März 2015 war eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen abgestürzt - vom damaligen Co-Piloten absichtlich gegen einen Berg gesteuert. 150 Menschen starben. Mehr als elf Jahre später sind Angehörige der Opfer mit einer neuen Schadenersatzklage am Landgericht Braunschweig gescheitert.

Richterin: Ansprüche gegen Bundesrepublik scheiden aus

"Die Klage wird abgewiesen", sagte die Richterin. Nach Auffassung der Kammer scheiden Ansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland aus, vorrangig seien gleichwertige Ansprüche gegen Germanwings. Deshalb stehe ihnen kein Schmerzensgeld aus Amtshaftung gegen die Bundesrepublik zu.

Bei dem Unglück, das große Bestürzung und Trauer auslöste, waren 144 Passagiere und 6 Besatzungsmitglieder ums Leben gekommen. Die meisten Opfer kamen aus Deutschland und Spanien. Unter den Insassen des abgestürzten Passagierflugzeugs waren auch 16 Schülerinnen und Schüler sowie zwei Lehrerinnen des Gymnasiums in Haltern am See in Nordrhein-Westfalen, die auf dem Rückweg von einem Schüleraustausch in Spanien waren.

Hinterbliebene fordern jeweils bis zu 110.000 Euro

30 Hinterbliebene verlangten mit ihrer neuen Klage jeweils bis zu 110.000 Euro von der Bundesrepublik Deutschland. Nach Überzeugung der Kläger wurde die Flugtauglichkeit des Co-Piloten damals nicht ausreichend überwacht. Aus ihrer Sicht waren die flugmedizinischen Gutachten mit Blick auf mögliche psychische Erkrankungen nicht weitreichend genug. Verhandelt wurde das Zivilverfahren gegen den Staat in Niedersachsen, weil das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) seinen Sitz in Braunschweig hat.

Das Ziel der Kläger: Es sei nicht die Frage, wer am Ende eine Entschädigung zahle, sagte Klägeranwalt Julis Reiter. Sondern darum, ob die staatliche Kontrolle funktioniert habe: "Entschädigung ist nicht Aufklärung. Es geht nicht primär um weiteres Geld, sondern um die bis heute ungeklärte Frage, ob staatliche Sicherheits- und Aufsichtsstrukturen versagt haben - und welche Konsequenzen daraus für die Sicherheit des Luftverkehrs zu ziehen sind."

Klägeranwalt: Aufklärung ist Vorsorge für morgen

So stelle sich die Frage, ob flugmedizinische Untersuchungen von 2013 und 2014 den Anforderungen entsprachen. Und: Hätte der Co-Pilot mit einer depressiven Vorgeschichte möglicherweise eine weitergehende psychiatrische Beurteilung gebraucht? Er betonte: "Aufklärung über 2015 ist Vorsorge für morgen."

Schon nach dem Prozessbeginn in Braunschweig hatten Anwälte und Kläger wenig Hoffnung auf ein für sie positives Ergebnis. In der Verhandlung hatte die Richterin darauf verwiesen, dass die Kammer von geringen Erfolgsaussichten für die Klage ausgehe. Sie betonte damals aber auch, die Argumentation der Kläger bis zur Entscheidung prüfen zu wollen.

Mit der Abweisung verwies die Richterin unter anderem auf das Montrealer Übereinkommen, das die Haftung im internationalen Luftverkehr regelt. Auf dieser Grundlage könnten Geschädigte grundsätzlich sowohl eigene als auch auf sie übergegangene Schmerzensgeldansprüche geltend machen.

Gericht: Ansprüche gegen Germanwings sind vorrangig

Die Kammer stellte mit dem Urteil klar, dass Ansprüche gegen die Bundesrepublik im Wege der Amtshaftung ausscheiden. Ansprüche gegen die Fluggesellschaft - namentlich die Germanwings GmbH - seien vorrangig. Das Gericht in Braunschweig ist der Auffassung, dass die Ansprüche gegen Germanwings eine andere gleichwertige Ersatzmöglichkeit darstellen.

Die Lufthansa DE0008232125 hatte nach dem Unglück Zahlungen geleistet. Nach früheren Angaben der Fluggesellschaft erhielten nächste Angehörige pro Person 10.000 Euro Schmerzensgeld, für jedes Todesopfer sollen außerdem 25.000 Euro als sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld gezahlt worden sein.

Weitere Niederlage für Hinterbliebene vor Gericht

Die Folgen der Katastrophe beschäftigten über die Jahre mehrere Gerichte in verschiedenen Ländern. In Prozessen um zusätzliches Schmerzensgeld allerdings erlitten Hinterbliebene der Opfer Niederlagen an den Landgerichten in Frankfurt und Essen sowie in zweiter Instanz am Oberlandesgericht Hamm. Nun müssen sie mit einer weiteren Abweisung leben.

Dabei hatten Angehörige rund um den Verhandlungsauftakt in Braunschweig betont, dass es ihnen nicht ums Geld gehe. Sie wollten vielmehr erreichen, dass Verantwortliche endlich benannt und auch verurteilt werden. Auch die Angehörigen verwiesen damals auf das vorrangige Ziel, sicherzustellen, dass so eine Katastrophe nie wieder passiere.

Kläger wollen Berufung prüfen

Gegen das Urteil kann binnen eines Monats Berufung zum Oberlandesgericht Braunschweig eingelegt werden. Kläger-Anwalt Reiter kündigte an, dies prüfen zu wollen. Denn für die Angehörigen bleibe das Ziel unverändert: Es gehe nicht um Schuldzuweisungen, sondern die Klärung staatlicher Verantwortung und die Frage, welche Lehren aus der Katastrophe für die Sicherheit des Luftverkehrs gezogen werden müssen.

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