ROUNDUP 2/Gesundheits-Sparpaket

Grüne erwägen juristische Schritte 08.07.2026, 08:38 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

(Neu: Äußerungen von Dröge)

BERLIN (dpa-AFX) - Abgeordnete der Grünen erwägen laut Parteichef Felix Banaszak, die in dieser Woche geplante Verabschiedung des Gesundheits-Sparpakets im Bundestag mit juristischen Schritten zu stoppen. Banaszak bezeichnete den Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) als "Murks". "Kurzfristig erreichten uns Änderungen auf 278 Seiten", sagte er den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. "Das ist nicht nur stümperhaft und unprofessionell, das ist eine grobe Missachtung unserer parlamentarischen Arbeit."

Denkbar ist ein Eilantrag wie jener, mit dem der damalige CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann im Sommer 2023 in Karlsruhe das Gesetzgebungsverfahren zum sogenannten Heizungsgesetz der Ampel-Koalition gestoppt hatte. Er argumentierte, den Abgeordneten sei für die Beratung des umfangreichen und kurzfristig geänderten Gesetzentwurfs zu wenig Zeit geblieben. Das Bundesverfassungsgericht folgte der Argumentation und untersagte dem Bundestag, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden.

Verabschiedung erst im September?

Zunächst wollen die Grünen, dass die Verabschiedung am Freitag von der Tagesordnung des Bundestages genommen wird. Dazu ist heute zum Auftakt der Plenarsitzung eine Geschäftsordnungsdebatte im Bundestag geplant. Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sagte im ZDF-"Morgenmagazin", am Montag hätten die Fraktionen rund 300 Seiten Änderungen erhalten, am Dienstag habe die Koalition erklärt, diese seien noch fehlerhaft. So sei kein solides Arbeiten möglich. Das Gesetz könne auch noch in der ersten Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause im September verabschiedet werden.

Banaszak: "Die Koalition hat es in der Hand"

Banaszak sagte, das Sparpaket der Koalition sei ein "Kürzungskahlschlag", der die Gesundheitsversorgung gefährde. "Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie eine vernünftige Beratung eines so schwerwiegenden Gesetzes ermöglicht. Wir haben Schwarz-Rot zurückgemeldet, was wir von dem Verfahren halten. Die Koalition hat es in der Hand." Es gebe bereits Abgeordnete, die juristische Schritte vorbereiteten.

"Wer so etwas Sensibles wie unsere Gesundheitsversorgung im Eilverfahren durchpeitschen will, wird Fehler machen. Ich sehe keinen Anlass, diesem Gesetz zuzustimmen, ich sehe aber auch keinen Anlass, es in dieser Woche im Bundestag überhaupt zur Abstimmung zu bringen", sagte Banaszak.

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Das sogenannte Beitragsstabilisierungsgesetz scheitert bereits an seinem eigenen Anspruch. Die Beitragssätze werden nicht dauerhaft stabilisiert." Statt die strukturellen Finanzierungsprobleme zu lösen, würden Kliniken, Arztpraxen und Beschäftigte weiter unter Druck gesetzt, während die Pharmaindustrie an entscheidenden Stellen erneut geschont werde. "Die Folgen werden längere Wartezeiten, weniger Versorgungssicherheit und weitere wirtschaftliche Probleme für Krankenhäuser sein", warnte Dahmen.

Widerstand auch aus den Ländern

Union und SPD streben an, das Sparpaket an diesem Freitag im Bundestag zu beschließen. Es soll dann auch direkt in den Bundesrat kommen, der am Freitag zum letzten Mal vor der Sommerpause tagt. Zustimmungsbedürftig ist das Gesetz nicht, die Länder könnten das Verfahren aber bremsen, indem sie den Vermittlungsausschuss anrufen. Zuvor wollen Union und SPD am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestags noch mehrere Änderungen einfügen.

Auch aus den Ländern gibt es Widerstand gegen den Zeitplan. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) kündigte an, einer Fristverkürzung nicht zuzustimmen. Die Landesregierung wolle noch weitere Gespräche mit dem Bund führen. Sollte das Gesetz am Freitag auf die Tagesordnung des Bundesrats kommen, bliebe nur, den Vermittlungsausschuss anzurufen. "Das ist aber nicht unser Ziel."

Das Paket von Warken soll die gesetzlichen Krankenkassen 2027 von stark steigenden Milliarden-Ausgaben entlasten, um erneute Beitragserhöhungen zu verhindern. Dafür sollen Vergütungsanstiege bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche begrenzt werden. Auf Patientinnen und Patienten kommen unter anderem Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und höhere Zuzahlungen für Medikamente zu.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer