ROUNDUP 2/Oberster Gerichtshof prüft

Per Geburt US-Bürger oder nicht? 01.04.2026, 11:12 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

(neu: 9. Absatz mit Infos zum Namen der Klage hinzugefügt.)

WASHINGTON (dpa-AFX) - Vor dem Obersten US-Gericht wird einer der brisantesten Fälle der vergangenen Jahre verhandelt: Sind Kinder automatisch US-Bürger, wenn sie in den Vereinigten Staaten von Amerika zur Welt kommen - auch dann, wenn ihre Eltern gar nicht legal im Land sind? US-Präsident Donald Trump meint: Nein. Per Dekret wollte er das Recht auf US-Staatsbürgerschaft bei der Geburt einschränken.

Heute wird vor Gericht eine Sammelklage gegen das Vorhaben verhandelt. Trump wird laut seinem offiziellen Terminplan bei der mündlichen Verhandlung anwesend sein. US-Medien zufolge wäre es das erste Mal, dass ein amtierender Präsident an einer solchen Verhandlung des Obersten US-Gerichts teilnimmt. Ein Überblick zu dem Fall:

Worum geht es überhaupt?

Bislang bekommt ein Baby, das in den USA geboren wird, automatisch die US-Staatsbürgerschaft. Basis dafür ist der 14. Zusatzartikel der US-Verfassung: "Alle Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert sind und deren Gerichtsbarkeit unterstehen, sind Bürger der Vereinigten Staaten." Dieses sogenannte Jus Soli (Recht des Bodens) garantiert seit 1868 fast jedem auf US-Territorium geborenen Kind automatisch die Staatsbürgerschaft.

Trump will das Gesetz für jene Kinder ändern, deren Eltern nur auf Zeit oder ohne gültige Aufenthaltspapiere in den USA sind - obwohl dazu im Wortlaut des Zusatzartikels nichts steht. Damit könnten neben Babys von Migranten ohne gültigen Aufenthaltsstatus auch jene von Asylsuchenden, ausländischen Studenten, Touristen oder Ausländern, die von Firmen auf Zeit in die USA versetzt wurden, betroffen sein.

Besitzt mindestens ein Elternteil die Staatsbürgerschaft oder einen unbefristeten Aufenthaltstitel (Green Card), soll dem Kind weiterhin die US-Staatsangehörigkeit zugesprochen werden. Die Anordnung, die Trump gleich zu Beginn seiner zweiten Amtszeit unterschrieb, trat bislang wegen Blockaden unterer Instanzen zwar nicht in Kraft. Allerdings hadern Eltern seither mit der Ungewissheit, ob ihr Kind US-Bürger ist oder die Staatsbürgerschaft nicht doch nachträglich aberkannt wird.

Was hat es mit der Sammelklage Barbara gegen Trump auf sich?

In dem Fall haben mehrere Organisationen eine Sammelklage gegen die Trump-Regierung eingereicht. Im Kern geht es um die Frage, ob Trump mit seinem Dekret den 14. Zusatzartikel der US-Verfassung verletzt. Nach Angaben der Bürgerrechtsorganisation Asian Law Caucus vertritt die Gruppe damit automatisch alle Kinder, die:

* am oder nach dem 20. Februar 2025 - also zum angepeilten Inkrafttreten von Trumps Dekret - in den USA geboren wurden,

* deren Vater weder US-Bürger noch Green-Card-Inhaber ist

* und deren Mutter entweder keine gültigen Papiere hat oder sich nur auf Zeit in den USA befindet

Die Bürgerrechtler rechnen mit einer Entscheidung des Supreme Courts spätestens im Juni oder Juli.

Die Sammelklage wurde im Namen von "Barbara" eingereicht. Laut Gerichtsunterlagen handelt es sich um ein Pseudonym für eine aus Honduras stammende Asylbewerberin, die seit 2024 mit ihrer Familie in den USA lebt. Laut Klageschrift befürchtet sie, ihr Kind könnte durch geplante Änderungen beim Geburtsrecht nicht automatisch die US-Staatsbürgerschaft erhalten. Dadurch würden ihm grundlegende Rechte und Chancen wie Zugang zu Bildung oder legaler Arbeit verwehrt. Aus Sicherheitsgründen wurde ihre Identität nicht veröffentlicht, wie der Sender NPR berichtete.

Warum ist der Fall so brisant?

Der Fall rüttelt an den Grundfesten des amerikanischen Selbstverständnisses als Einwanderungsnation. Kritiker sehen in dem Vorhaben nicht nur einen Verstoß gegen den 14. Verfassungszusatz, sondern warnen auch vor der Entstehung einer Gruppe von in den USA geborenen Kindern ohne gesicherten Status. Die Zahl der Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung könnte so bis 2045 um 2,7 Millionen und bis 2075 um 5,4 Millionen steigen, wie aus Prognosen des Migration Policy Institute und der Penn State University hervorgeht.

Rechtlich gesehen ist es ein Machtkampf zwischen Exekutive und Verfassung: Kritiker sehen in Trumps Vorstoß einen Versuch, die Verfassung ohne die eigentlich notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit in beiden Kongresskammern und die Ratifizierung durch die Bundesstaaten umzudeuten.

Wie argumentiert Trump?

Grundsätzlich bejaht Trump das Geburtsrecht, aber: "Der 14. Zusatzartikel wurde jedoch nie so ausgelegt, dass er die Staatsbürgerschaft universell auf jeden ausdehnt, der innerhalb der Vereinigten Staaten geboren wurde." Stattdessen müssten Neugeborene über ihre Eltern auch der Gerichtsbarkeit der USA unterstehen.

Für gewöhnlich untersteht jeder Mensch der US-Gerichtsbarkeit, sobald er sich physisch auf ihrem Boden befindet. Trump hingegen interpretiert die Gerichtsbarkeit als einen rechtlichen Status: Nur wer dauerhaft und rechtmäßig - etwa als Staatsbürger oder Inhaber einer Green Card - im Land verwurzelt ist, untersteht der Jurisdiktion in jenem Maße, das den automatischen Pass für die Nachkommen rechtfertigt.

Was sagen Gegner von Trumps Plan?

Für Gegner von Trumps Vorstoß ist die Rechtslage durch das Grundsatzurteil im Fall von Wong Kim Ark von 1898 dagegen bereits abschließend geklärt. Dem Sohn chinesischer Einwanderer, der in San Francisco geboren wurde, wurde nach einer China-Reise die Einreise zurück in die USA verweigert. Die Begründung der Behörden: Da seine Eltern aufgrund des damaligen "Chinese Exclusion Act" - einem rassistischen Gesetz zur Ausgrenzung chinesischer Migranten - niemals die Chance auf eine Einbürgerung hatten, sei er ebenfalls kein Staatsbürger.

Der Supreme Court entschied damals dagegen mit einer deutlichen Mehrheit: Der Ort der Geburt ist das entscheidende Kriterium, nicht die Herkunft der Eltern. Gerichtsbarkeit bedeute ferner, dass man den Gesetzen des Landes unterworfen ist und von der Polizei belangt werden kann. Solange man etwa kein Diplomat ist, untersteht man der US-Gerichtsbarkeit.

Wie wird es in Deutschland gehandhabt?

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erwerben dann die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. So heißt es beim Bundesinnenministerium. Diesen Kindern wird dann neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die Staatsangehörigkeit der Eltern zugesprochen.

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