ROUNDUP 2

Peruanischer Bauer scheitert mit 'Klimaklage' gegen RWE 28.05.2025, 13:07 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
RWE 55,22 EUR -2,25 % Lang & Schwarz

(neu: mehr Details und Hintergrund)

HAMM (dpa-AFX) - Die aufgelaufenen Kosten sind gewaltig, viele Menschen haben sich über Jahre an der sogenannten Klimaklage eines peruanischen Bauern und Bergführers gegen den Energiekonzern RWE beteiligt. Der Vorsitzende Richter Rolf Meyer am Oberlandesgericht (OLG) Hamm sprach bei der Urteilsbegründung von einem bedeutenden Prozess. Allein die Gerichts- und Gutachterkosten belaufen sich auf rund 800.000 Euro.

Am Ende wies das Gericht die Klage des Peruaners ab. Der Landwirt und Bergführer Saúl Luciano Lliuya wollte mit dem Zivilprozess erreichen, dass sich RWE an Kosten für Schutzmaßnahmen gegen eine mögliche Flutwelle durch den Gletschersee Palcacocha beteiligt. Zuvor hatte sich das Landgericht Essen bereits mit der Klage befasst.

Gericht stützt sich auf Gutachten von Sachverständigen

Zur Begründung des Urteils sagte der Vorsitzende Richter Meyer, die Wahrscheinlichkeit, dass das Haus des Klägers in den nächsten 30 Jahren durch eine Flutwelle etwa durch einen Gletscherabbruch oder einen sogenannten Felssturz ausgelöst werden könnte, sei zu gering. Der Senat stützt sich dabei auf Gutachten von Sachverständigen.

Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Laut OLG könnte der Kläger einen Anspruch darauf haben, dass RWE als Verursacher von CO2-Emissionen verpflichtet werden könnte, Kosten etwa für einen Schutzdamm zu übernehmen. Die Entfernung zwischen RWE in Deutschland und dem Kläger in Peru spiele dabei keine Rolle.

Das OLG betonte, dass sich RWE nicht auf den nach deutschem Recht bestehenden Versorgungsauftrag berufen könne, um eine Beeinträchtigung des Eigentums des Klägers in Peru zu rechtfertigen. In diesem Einzelfall sei aber nun einmal keine konkrete Gefahr für dessen Grundstück nachweisbar.

Der Vorsitzende Richter führte in seiner Begründung ausführlich aus, dass die Gefahren durch den Ausstoß von CO2 lange bekannt und wissenschaftlich belegt seien. Er verwies auf Studien aus den 1960er Jahren in den USA und auf Erkenntnisse von deutschen Forschern. Das jetzt vom OLG gefällte Urteil sei aber nichts Neues, betonte Meyer. Das sei ständige Rechtssprechung in Deutschland. "Wir haben uns nichts Neues ausgedacht", sagte er.

Revision ließ das Oberlandesgericht nicht zu. Da der Streitwert zu gering ist, ist dagegen keine Beschwerde möglich. Der Rechtsweg zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist damit nicht möglich.

Greenpeace sieht Erfolg für Klimaschützer

Roda Verheyen, Rechtsanwältin von Luciano Lliuya bedankte sich im Namen ihres Mandanten für die Ernsthaftigkeit, mit der das Gericht den Fall behandelt habe. "Große Emittenten können für die Folgen ihrer Treibhausgasemissionen zur Verantwortung gezogen werden. Deutsches Zivilrecht ist im Kontext der Klimakrise anwendbar", sagte Verheyen laut Mitteilung.

Zwar habe das Gericht das Flutrisiko für ihren Mandanten selbst als nicht ausreichend hoch bewertet. Aber klar sei: "Das Urteil von heute ist ein Meilenstein und wird Klimaklagen gegen fossile Unternehmen und damit der Abkehr von fossilen Brennstoffen weltweit Rückenwind geben."

Auch die Umweltschutzorganisation Greenpeace sprach von einem Erfolg für Klimaschützer, weil das Gericht klar sage: "große klimaschädliche Unternehmen können zur Rechenschaft gezogen werden". Es betone die Verantwortung dieser Unternehmen für die Klimakrise.

RWE: Versuch gescheitert, juristischen Präzedenzfall zu schaffen

Aus Sicht von RWE ist mit der OLG-Entscheidung der von Nicht-Regierungsorganisationen unterstützte Versuch gescheitert, über die Klage einen Präzedenzfall zu schaffen, um nach deutschem Recht Unternehmen für Auswirkungen des Klimawandels weltweit verantwortlich zu machen.

RWE habe eine solche zivilrechtliche "Klimahaftung" nach deutschem Recht für unzulässig gehalten. Sie hätte unabsehbare Folgen für den Industriestandort Deutschland, weil letztlich gegen jedes deutsche Unternehmen Ansprüche aus Klimafolgeschäden irgendwo auf der Welt geltend gemacht werden könnten./lic/DP/jha

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 0,26
Hebel: 21
mit starkem Hebel
Ask: 1,24
Hebel: 4
mit kleinem Hebel
Smartbroker
Vontobel
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: VY4JW2 VJ8MKB. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Weitere News

Gestern 22:43 Uhr • Artikel • dpa

Gestern 21:56 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 21:47 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 21:31 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 21:29 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer