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ROUNDUP 3/Gericht

Fernverkehrsbeschluss der Netzagentur rechtswidrig 08.10.2026, 16:29 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

(neu: Stellungnahme Italo)

KÖLN (dpa-AFX) - Die Deutsche Bahn muss Wettbewerbern im Fernverkehr auf hochbelasteten Strecken nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln doch nicht mindestens ein Viertel der Kapazitäten freiräumen. Das Gericht erklärte einen Beschluss der Bundesnetzagentur, der den Schienennetzbetreiber DB InfraGo zu einer entsprechenden Wettbewerbsklausel verpflichtet, in einem Eilbeschluss für rechtswidrig. Die Entscheidung kann nicht angefochten werden.

Ein Sprecher der zur Bahn gehörenden InfraGo begrüßte die Entscheidung. Ziel der Klage seien frühe Rechtssicherheit und faire Vergabebedingungen für alle gewesen. Der Beschluss schaffe diese Klarheit. Dies sei auch angesichts der sehr knappen Kapazitäten auf dem deutschen Schienennetz gut.

Italo drängt auf den deutschen Markt

Die Bundesnetzagentur betonte dagegen, eine "entsprechende Regelung weiterhin für sachlich geboten" zu halten, um den Wettbewerb auf der Schiene im Interesse der Fahrgäste zu fördern. Bis der Rechtsstreit endgültig in der Hauptsache geklärt sei, müsse die InfraGo die Wettbewerbsklausel jedoch nicht anwenden.

Von dem Beschluss der Bundesnetzagentur sollten vor allem die Fahrgäste profitieren. Die Behörde versprach sich niedrigere Ticketpreise durch mehr Wettbewerb im Fernverkehr.

Hintergrund ist der geplante Markteintritt des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo in den deutschen Fernverkehr ab 2028. Italo hatte Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gegen die Art und Weise eingelegt, wie die ohnehin begrenzten Schienenkapazitäten in Deutschland vergeben werden. Das Unternehmen wollte erreichen, dass die Rahmenbedingungen für neue Wettbewerber verbessert werden.

Italo will trotz Urteil am Markteintritt festhalten

Das Urteil des Verfassungsgerichts nehme das Unternehmen zur Kenntnis und warte nun auf die Veröffentlichung der Urteilsbegründung, teilte Italo mit. "Wir halten an unserem Ziel fest, in den deutschen Fernverkehrsmarkt einzutreten", betonte der Konzern. "Italo hat die erforderlichen Investitionen für die Beschaffung und Wartung der neuen Zugflotte getätigt, treibt alle vorbereitenden Maßnahmen für den Markteintritt planmäßig voran und ist entschlossen, ab 2028 wirksamen Wettbewerb im deutschen Markt einführen."

Wer in Deutschland einen Zug fahren will, benötigt eine sogenannte Trasse, also eine bestimmte Strecke zu einer bestimmten Zeit. Vergeben werden sie von der DB InfraGo. Doch der Platz auf der Schiene ist begrenzt. Insbesondere an großen Knoten wie Hamburg, Berlin oder Köln stauen sich die Züge - ein Grund für die vielen Verspätungen bei der Bahn.

Der Fernverkehr wird zu 95 Prozent von dem bundeseigenen Konzern dominiert. Der größte Wettbewerber ist bislang das Münchner Unternehmen Flix mit seinen grünen Zügen. Die Bundesnetzagentur wollte erreichen, dass diese Konkurrenten mehr Platz auf den überlasteten Strecken bekommen.

Gericht: Klausel ist ungeeignet, um Ziel zu erreichen

Deshalb entschied die Behörde am 17. Juli, dass die zuständige Bahn-Infrastrukturtochter InfraGo künftig 25 bis 40 Prozent der Kapazitäten an Wettbewerber vergeben muss. Das gilt demnach für stark ausgelastete Korridore mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen, wie es etwa für die Knoten München und Frankfurt geplant ist.

Die Deutsche Bahn ging in einem Eilverfahren gegen den Beschluss der BNetzA vor und argumentierte, dass dadurch die Zahl der Konflikte über die Nutzung bestimmter Trassen zu bestimmten Zeiträumen deutlich zunehmen werde. Daraus entstünden rechtliche und praktische Probleme für die Bewirtschaftung der Trassenkapazitäten durch die InfraGo.

Das Gericht begründete seine Entscheidung nun damit, dass weder das europäische Recht noch das nationale Eisenbahnregulierungsrecht "eine Verpflichtung des Betreibers von Schienenwegen zur Aufnahme einer Wettbewerberklausel in seine Nutzungsbedingungen" vorsehen. Außerdem sei die Klausel ungeeignet, den mit ihr verfolgten Zweck zu erreichen.

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