Das Geld flieht:
Das ist kein Gold-Boom, das ist ein Systembruch – und er hat gerade erst begonnen
Anzeige
ROUNDUP 4

Drohnen am Flughafen München - 3.000 Passagiere gestrandet 03.10.2025, 08:05 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Deutsche Lufthansa 8,53 EUR -0,94 % Lang & Schwarz

(Neu: Weitere Details)

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Wegen Drohnensichtungen sind am Flughafen in München in der Nacht zahlreiche Flüge ausgefallen - rund 3.000 Passagiere waren davon betroffen. Hunderte Menschen mussten die Nacht auf in den Terminals aufgestellten Feldbetten verbringen. Andere sollten in Hotels gebracht werden.

Am frühen Morgen wurde der Flugbetrieb wieder aufgenommen, wie die Bundespolizei informierte. Unklar blieb, wer für den Vorfall verantwortlich sein könnte.

Nach Angaben der Bundespolizei hatten mehrere Menschen am Abend von einer Drohne in der Nähe des Flughafens berichtet. Später habe es auch Sichtungen über dem Flughafengelände gegeben. Ob es sich um eine oder mehrere Drohnen handelte, war zunächst unklar.

32 Flüge betroffen

Die Deutsche Flugsicherung habe daraufhin am späten Abend die Start- und Landebahnen gesperrt, hieß es. Die Beamten der Landes- und Bundespolizei hätten das Gelände überwacht und nach Flugobjekten sowie Verdächtigen abgesucht - ohne Erfolg. Auch ein Polizeihubschrauber war demnach im Einsatz.

Insgesamt fielen nach Angaben des Betreibers am Donnerstagabend 17 Flüge aus. Ein Passagier sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass das Flugzeug schon auf der Startbahn gewesen sei, dann aber wieder zurück zum Terminal gerollt sei. Ab etwa 22.15 Uhr waren auch Landungen nicht mehr möglich: 15 Flüge seien stattdessen nach Stuttgart, Nürnberg, Wien und Frankfurt umgeleitet worden, wie der Betreiber auf der Internetseite des Flughafens schrieb.

Nach Angaben des Betreibers wurden Decken, Getränke und Snacks an die gestrandeten Passagiere verteilt. Zudem seien in den Terminals Feldbetten aufgestellt worden.

Am Münchner Flughafen gilt ein Nachtflugverbot für den regulären Passagierverkehr zwischen Mitternacht und 5.00 Uhr morgens. Grundsätzlich sind nach Angaben des Betreibers nur Nachtluftpost- und Vermessungsflüge der Deutschen Flugsicherung in dieser Zeit zugelassen.

Bis Sonntag läuft noch das Münchner Oktoberfest. Das größte Volksfest der Welt zieht jährlich mehrere Millionen Besucherinnen und Besucher aus anderen Städten und Ländern an. Auch sie könnten durch die Einschränkungen im Flugverkehr betroffen sein. Das Oktoberfest war am Mittwoch wegen einer Bombendrohung für einen halben Tag geschlossen worden.

Flughafenverband: Luftverkehr braucht klare Zuständigkeiten

Der Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbands ADV (Arbeitsgemeinschaft deutscher Verkehrsflughäfen), Ralph Beisel, sagte, der Vorfall zeige einmal mehr, wie verletzlich der Luftverkehr gegenüber illegalen Drohnenflügen sei. "Der Luftverkehr braucht klare Zuständigkeiten und eine schlagkräftige Drohnendetektion und Abwehr." Die Entscheidung, ob eine Drohne eine Gefahr darstelle und wie sie abgewehrt werde, sei und bleibe eine hoheitliche Aufgabe von Bundes- und Landespolizei.

Drohnensichtungen vergangene Woche in Schleswig-Holstein

Erst vergangene Woche waren über Schleswig-Holstein Drohnen gesichtet worden. Die Behörden prüfen den Verdacht, wonach Drohnen über kritische Infrastruktur geflogen sind, unter anderem über ein Kraftwerk in Kiel. Die Staatsanwaltschaft Flensburg leitete in der Nacht zum Freitag ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein. Wegen der teilweise im Verbund erfolgten Drohnenüberflüge liege der Anfangsverdacht einer Straftat des "sicherheitsgefährdenden Abbildens" vor.

Mehrfach hatten Drohnen in der vergangenen Woche auch den Luftverkehr in Dänemark gestört und für Verunsicherung und Chaos gesorgt.

Zahl der Störungen mit Drohnen stark gestiegen

Störungen mit Drohnen an den Flughäfen hierzulande haben nach Angaben der Deutschen Flugsicherung deutlich zugenommen. Vor gut einer Woche hatte das Unternehmen, das zu 100 Prozent dem Bund gehört, mitgeteilt, im laufenden Jahr 2025 seien bis Ende August bereits 144 Behinderungen durch Drohnen registriert worden.

Im Vorjahr seien es im selben Zeitraum 113 Vorkommnisse gewesen, im Jahr 2023 nur 99. Allein am Flughafen Frankfurt am Main, dem größten deutschen Drehkreuz, wurden in diesem Jahr bereits 35 Behinderungen gezählt./hdo/DP/zb

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 0,49
Hebel: 18
mit starkem Hebel
Ask: 1,17
Hebel: 7
mit moderatem Hebel
Smartbroker
UBS
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: UJ0KMK UP71LD. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Weitere News

19:47 Uhr • Artikel • dpa-AFX

19:12 Uhr • Artikel • dpa-AFX

19:02 Uhr • Artikel • dpa-AFX

18:47 Uhr • Artikel • dpa-AFX

18:27 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer