ROUNDUP

Berlin, Paris und London fordern rasches Einlenken von Iran 23.09.2025, 22:48 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

NEW YORK (dpa-AFX) - Deutschland, Frankreich und Großbritannien fordern den Iran im Streit um dessen Atomprogramm ultimativ zum Einlenken auf. Teheran solle "in den kommenden Tagen, wenn nicht sogar Stunden konkrete Schritte unternehmen, um die langjährigen Bedenken hinsichtlich seines Atomprogramms auszuräumen", verlangten die Außenminister der drei Länder und die EU nach einem Treffen mit ihrem iranischen Kollegen Abbas Araghtschi am Rande der UN-Generalversammlung in New York auf der Plattform X.

Dazu gehörten die Wiederaufnahme der direkten Gespräche mit den USA sowie der Zugang der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) "zu allen iranischen Atomobjekten, wie es die Verpflichtungen des Iran vorsehen", hieß es weiter. Man sei "bereit, im Notfall den Sanktionsmechanismus in Gang zu setzen". Dies werde aber nicht das Ende ihres Engagements bedeuten. "Wir bleiben entschlossen, eine diplomatische Lösung für das iranische Atomprogramm zu finden", betonten Deutschland, Frankreich und Großbritannien.

An dem Treffen nahmen Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU), dessen französischer Kollege Jean-Noël Barrot und die britische Außenministerin Yvette Cooper teil.

Wadephul wirft Teheran Hinhaltetaktik vor

Der deutsche Außenminister hatte vor dem Treffen mit Araghtschi klar gemacht, dass er kaum noch damit rechnet, dass eine Wiedereinsetzung von UN-Sanktionen gegen Teheran abgewendet werden kann. Es müsse "allen klar sein, dass nach all der Hinhaltetaktik Irans die Möglichkeiten und die Chancen, noch zu einer diplomatischen Lösung vor der Auslösung der Sanktionen zu kommen, außerordentlich gering sind", sagte er am Rande der UN-Generalversammlung.

Der Iran müsse "verstehen, dass wir von ihm konkrete, nachvollziehbare und glaubwürdige Maßnahmen erwarten, die erkennen lassen, dass er dauerhaft auf den Besitz einer Atomwaffe verzichtet", sagte Wadephul. Das Land missachte seit Jahren seine Verpflichtungen aus der Wiener Nuklearvereinbarung. "Wir haben daraus die notwendigen Konsequenzen gezogen und den sogenannten Snapback-Mechanismus ausgelöst, mit dem die internationalen Sanktionen gegen Iran zum Ende dieser Woche wieder eingesetzt werden."

Der UN-Sicherheitsrat hatte am Freitag gegen eine Resolution gestimmt, die zum Ziel hatte, dass der Iran weiterhin von Sanktionen verschont bleiben sollte. Damit dürften die Strafmaßnahmen aus den Jahren 2006 bis 2010 gegen Teheran wie geplant ab 28. September deutscher Zeit (27. September Mitternacht US-Zeit) wieder greifen.

Snapback-Mechanismus dürfte wieder in Kraft gesetzt werden

Deutschland, Frankreich und Großbritannien gehören zu den Vertragsstaaten des Atomabkommens mit dem Iran aus dem Jahr 2015. Die drei Staaten hatten den sogenannten Snapback-Mechanismus zur Wiedereinführung der Sanktionen Ende August in Gang gesetzt, weil der Iran ihrer Ansicht nach grundlegend gegen die Vereinbarungen des Atomdeals von 2015 verstößt. Als Beispiel wird etwa die Anreicherung von Uran genannt, die weit über die Werte hinausgeht, die für zivile Zwecke nötig sind./bk/DP/men

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

Gestern 23:02 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 21:58 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 21:37 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 21:29 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer