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Beschwerde gegen Sperrung der Facebook-Seite von Playboy Deutschland 17.03.2026, 16:57 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

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Nach dem erneuten Verschwinden der Facebook-Seite von Playboy Deutschland hat der Verlag Kouneli Media rechtliche Schritte gegen die Betreiberfirma und Facebook-Mutterkonzern Meta US30303M1027 angekündigt. Man habe eine Münchner Anwaltskanzlei "mit dem gerichtlichen Vorgehen per einstweiliger Verfügung beauftragt", teilte der Verlag mit. Außerdem habe man eine Beschwerde gegen die Sperrung bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Meta wollte sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur nicht zu dem Thema äußern.

Die Geschäftsführerin Kouneli Media, Myriam Karsch, sagte, Meta berufe sich bei der Sperrung der Seite mit mehr als 1,8 Millionen Followern auf einen angeblichen Verstoß gegen die Richtlinie zur sexuell motivierten Kontaktaufnahme durch Erwachsene. "Bis heute hat uns das Unternehmen jedoch nicht nachvollziehbar erläutert, auf welche konkreten Inhalte sich diese Bewertung bezieht, welche Text- oder Bildelemente beanstandet wurden oder weshalb sofort die vollständige Entfernung einer journalistischen Seite als verhältnismäßige Maßnahme angesehen wird."

Seite verschwand schon einmal - und war plötzlich wieder da

Schon im Juni 2025 hatte Kouneli nach dem tagelangen Verschwinden der Seite einen Anwalt eingeschaltet und mit rechtlichen Schritten gedroht. Daraufhin war die Seite wieder auffindbar. Von Meta hieß es damals, der deutsche Auftritt des Magazins sei wegen Hinweisen auf betrügerische Aktivitäten fälschlicherweise entfernt worden. Man habe umgehend reagiert, als man von dem Fehler erfahren habe.

Seit der ersten Sperrung habe Kouneli Media mehrfach vergeblich versucht, eine Klärung herbeizuführen "und konstruktiv zusammenzuarbeiten", sagte Geschäftsführerin Karsch. "Wenn eine journalistische Seite mit fast zwei Millionen Followern unter diesen Umständen vollständig entfernt wird, wirft das grundlegende Fragen nach Transparenz und dem Umgang großer Plattformen mit journalistischen Inhalten auf. Genau deshalb lassen wir diesen Vorgang nun rechtlich prüfen."

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