Anzeige
+++99% China.: Jetzt kommt Atlantico Jetzt kommt Atlantico+++
Portfolio-Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige
ROUNDUP

Erstes auffaltbares iPhone von Apple erwartet 09.09.2026, 07:35 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Apple 286,85 EUR ±0,00 % Lang & Schwarz
Samsung Electronics 261.370,72 KRW +1,56 % TTMzero RT
Alphabet Registered (C) 289,48 EUR ±0,00 % Lang & Schwarz

Von Apple US0378331005 wird heute (ab 19.00 Uhr MESZ) die Vorstellung neuer iPhones erwartet. Dabei will der Konzern laut Medienberichten auch ins Geschäft mit auffaltbaren Smartphones einsteigen. Nach Informationen des Finanzdienstes Bloomberg soll das Falt-iPhone etwa die Abmessungen eines Reisepasses haben - jeweils auf- und zusammengeklappt mit einem Display auf der Außenseite und einem größeren im Inneren.

Es wird das erste Neuheiten-Event unter Regie des neuen Apple-Chefs John Ternus sein, der zum Monatswechsel den Spitzenjob übernahm.

Kann Apple die Nische erweitern?

Faltbare Smartphones sind bisher nach wie vor eine Nischen-Kategorie - obwohl unter anderem Samsung KR7005930003, Huawei und Google US02079K1079 mit seinen Pixel-Telefonen solche Geräte seit Jahren anbieten. Die Marktforschungsfirma IDC prognostiziert, dass Apple trotz des späten Starts binnen zwölf Monaten die Führung in dem Marktsegment übernehmen wird.

2027 werde Apple bei faltbaren Smartphones 31 Prozent des Marktes nach Stückzahlen und 44 Prozent beim Umsatz halten, prognostiziert IDC. Aktuell sei dies Huawei. Vom chinesischen Konzern kommt demnach etwa jedes zweite verkaufte Auffalt-Smartphone - obwohl Huawei wegen US-Sanktionen keine Google-Dienste oder mit amerikanischer Beteiligung entwickelte Chips in seinen Geräten verwenden kann und damit weitgehend aus westlichen Märkten herausgedrängt wurde.

Teure Geräteklasse

International war zuletzt vor allem Samsung die treibende Kraft bei faltbaren Telefonen. Der südkoreanische Konzern versuchte im Sommer, dem Apple-Einstieg mit einem Gerät in einem ähnlichen Format zuvorzukommen, dem Galaxy Z Fold8 zu einem Preis ab 1.999 Euro in Europa. Zuvor setzte der jahrelang schärfste Apple-Rivale auf schmalere Modelle, die sich zu einem quadratischen Display auffalten.

Für das Falt-iPhone erwartet IDC einen Preis bei 2.500 Dollar. Bloomberg berichtete, Apple habe die Marke von 1.999 Dollar angepeilt - nicht zuletzt wegen der Preisexplosion bei Speicherchips sei der Einstiegspreis aber auf eher 2.199 Dollar hochgerutscht, wie in den USA üblich vor Steuern.

Trotz des hohen Preises musste Apple Bloomberg zufolge im Vergleich vor allem zum Top-Modell iPhone Pro einige Kompromisse eingehen. So werde das auffaltbare iPhone kein Teleobjektiv haben und sich statt der Gesichtserkennung FaceID wie früher per Fingerabdruck entsperren lassen, hieß es. Zugleich soll die auffällige Falte in der Mitte des aufgeklappten Displays deutlich weniger zu sehen sein als bei Geräten der Konkurrenz.

Neue Standard-iPhones erst im Frühjahr?

Neben dem Falt-Telefon sollen Bloomberg zufolge am Mittwoch unter anderem auch das iPhone 18 Pro und neue Modelle der Apple-Computeruhren vorgestellt werden. Eine spannende Frage dabei ist, ob die neuen Pro-Modelle teurer verkauft werden - bei der jüngsten großflächigen Preiserhöhung unter Verweis auf die Speicherkosten hatte Apple die iPhones noch verschont.

Die Standard-Version der neuen iPhone-Generation werde in Abkehr vom gewohnten Rhythmus erst im kommenden Frühjahr erscheinen, hieß es bei Bloomberg unter Berufung auf informierte Personen.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 1,36
Hebel: 21,11
mit starkem Hebel
Ask: 4,78
Hebel: 6,00
mit moderatem Hebel
Smartbroker
UBS
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet.
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: WA6MRA WA9Y8Z. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer