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Experte sieht Handlungsbedarf bei Pensionen 28.06.2026, 13:05 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Der Ökonom Peter Bofinger fordert Änderungen bei der Berechnung von Beamtenpensionen. "Es gibt die Tendenz, dass man die Leute im letzten Jahr noch mal schnell befördert, damit sie eine schöne Pension kriegen", sagte das Mitglied der Rentenkommission der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Deshalb haben wir den Vorschlag gemacht, bei Beamten künftig die letzten fünf bis zehn Jahre vor der Pension für die Höhe zu berücksichtigen."

Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hatte auch zur Beamtenversorgung und den Ruhestandsgehältern Vorschläge gemacht. So heißt es unter anderem in dem Bericht: "Die Kommission plädiert zudem für eine Verlängerung der Wartezeit für die Versorgung aus dem letzten Amt von derzeit zwei Jahren auf fünf bis zehn Jahre. Im Vergleich zum Rentenrecht, bei dem die Rentenhöhe vom Entgeltverlauf während der gesamten Erwerbsbiografie abhängt, erscheint diese Regelung als besonders begünstigend."

Kanzler und Arbeitsministerin wollen Konzept komplett umsetzen

Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hatte am Dienstag ein Gesamtkonzept mit 33 Vorschlägen für einen tiefgreifenden Umbau der Altersvorsorge vorgestellt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) wollen es komplett umsetzen. Zur Rentenkommission gehören zehn Wissenschaftler und drei Vertreter der Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD.

Weniger Verbeamtungen gefordert

Der Bund der Steuerzahler und CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatten zuletzt weniger Verbeamtungen gefordert. Dem schloss sich die Rentenkommission an. Sie rät Bund und Ländern, sie sollten "die Anzahl ihrer Verbeamtungen deutlich einschränken." Beamte sollten Menschen sein, die mit hoheitlichen Aufgaben zu tun hätten, "die mit Grundrechtseingriffen im engeren Sinne verbunden sind, das heißt öffentliche Gewalt, Befehl und Zwang".

Bund und Länder müssten bei weiteren Verbeamtungen ausreichende Rücklagen für die späteren Pensionen schaffen. Zudem müssten alle schon erfolgten sowie künftigen Anpassungen des Rentenrechts wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden, etwa Änderungen der Regelaltersgrenze und der Rentenanpassung.

Beamte sollen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung

Auf die Forderung, Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, hatte die Kommission verzichtet, im Gegensatz zu künftigen Selbstständigen sowie Politikerinnen und Politikern. Die Experten begründen dies mit hohen verfassungsrechtlichen Hürden und mit Verweis auf das Länderbeamtenrecht auf einen möglichen sehr langen Zeitraum einer Vereinheitlichung. Die Kommission sähe in dem Fall für eine jahrzehntelange Übergangsphase eine Doppelbelastung der Haushalte von Bund und Ländern.

Milliardenkosten für Haushalte von Bund und Ländern

Gut 1,4 Millionen Pensionärinnen und Pensionäre gibt es in Deutschland (Stand 1. Januar 2025) nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Ihr Ruhegehalt betrug zu dem Zeitpunkt 3.416 Euro brutto. Die Zahl der Pensionsempfänger hat sich in den zurückliegenden 30 Jahren mehr als verdoppelt.

Für die Haushalte von Bund und Ländern sind die Pensionen ein riesiger Kostenfaktor. Im Jahr 2024 beliefen sich die Ausgaben für Pensionen ehemaliger Staatsbediensteter den Statistikern zufolge auf 56,9 Milliarden Euro - Tendenz steigend. Den Großteil müssen die Länder aufbringen, etwa für ehemalige Polizisten und Lehrer.

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