Anzeige
++++++ Im Goldrausch: Das echte Geld wird mit Spitzhacken und Schaufeln verdient ++++++
Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige
ROUNDUP

Filmreifer Krimi - Windkraftbetrüger Holt in Dubai gefasst 23.09.2026, 21:11 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Bandenmäßiger Betrug, Bestechung und Urkundenfälschung - in mehreren Verfahren summierten sich die Strafen gegen Hendrik Holt auf fast neun Jahren Gefängnis. Absitzen wollte der als Windkraftbetrüger bekanntgewordene Holt diese nicht. Ende August kehrte der 36-Jährige von einem genehmigten Ausgang nicht in die Justizvollzugsanstalt in Berlin zurück. Knapp einen Monat später wurde er am Dienstag in Dubai gefasst, wie die Staatsanwaltschaft Osnabrück mitteilte.

Zuvor hatten die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" und "OM-Online" berichtet. Nach dem aus dem emsländischen Haselünne stammenden Holt war weltweit mit einem europäischen Haftbefehl gefahndet worden. Einen Tag nach seiner Flucht war bei dem Berliner Gefängnis noch eine E-Mail eingegangen, in der es sinngemäß hieß, Holt werde nicht wiederkommen. Seit Oktober 2024 befand er sich im offenen Vollzug.

Seine Ehefrau und sein Kind ließ er zurück. Wo er sich aufhielt? Unbekannt. In einem von Medien aufgegriffenen Instagram-Post hieß es: "Liebesgrüße aus Moskau sehr schön hier der Kaviar ist fantastisch". Zur Echtheit des Beitrages machte die Staatsanwaltschaft Osnabrück damals keine Angaben.

Holt sei noch in Dubai, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Schanz. In einem nächsten Schritt müssten die Auslieferungsunterlagen übermittelt werden. Weitere Details waren zunächst nicht bekannt.

Oberstaatsanwalt: "an Absurdität nicht zu überbieten"

Der Fall Holt sei gespickt mit "Ereignissen, die an Absurdität nicht zu überbieten waren", sagte der Osnabrücker Oberstaatsanwalt Nils Leimbrock nach der Flucht. Er hat Holt bereits einmal ins Gefängnis gebracht und ist wieder der leitende Ermittler bei der Fahndung der Staatsanwaltschaft Osnabrück und der Direktionsfahndung der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück nach dem Windkraftbetrüger.

Leimbrock hatte nach seinem Erfolg 2020 wieder mit einer Ergreifung Holts gerechnet. Der Ermittler war überzeugt, dass der Windkraftbetrüger "Gefallen an dem Licht der Öffentlichkeit gefunden" hat. Dieser Umstand könnte hilfreich sein.

In einer ARD-Doku ("Holt - Der Windkraft-Schwindler") gibt sich der bereits Inhaftierte als jemand, der gerne im Mittelpunkt steht und es seit den Kindertagen gewohnt ist, zu bekommen, was er will. Noch immer trägt er bevorzugt maßgeschneiderte Anzüge mit Einstecktuch. Vor seiner Festnahme umfasste sein Fuhrpark 18 Luxuswagen, drei Fahrer beschäftigte er.

Zehn Millionen Euro ergaunert

Das Luxusleben fand ein jähes Ende. Mit nicht einmal Mitte 30 wurde Holt 2022 vom Landgericht Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fast neun Jahren verurteilt. Er hatte an ausländische Stromkonzerne angeblich existierende Windparks verkauft, die es in Wahrheit gar nicht gab. Er hatte ausländische Diplomaten bestochen, um sich mit einem Diplomatenpass gegen deutsche Strafverfolger immun zu machen. "Nur als Witz" hatte er sich mit einem frei erfundenen Doktortitel geschmückt. Rund zehn Millionen Euro hatten er, ein Mittäter und Familienangehörige mit der Firma Holt Holding ergaunert.

In der Doku stellt sich Holt als "Unternehmer und Abenteurer" dar, der in eine Situation gekommen sei, in der er sich entscheiden musste, ob er oder "die anderen" gewinnen. "Man muss den Willen zur absoluten Macht haben und auch den gewissen Killerinstinkt", sagt Holt über sich. Großes Vorbild war sein Großvater, der in Haselünne ein Bauunternehmen besaß. Andere Menschen habe dieser wie ein General beim Militär herumkommandiert.

Holt sei unter anderem auch Sponsor der Münchener Sicherheitskonferenz gewesen und habe ungehinderten Zugang zur Hochpolitik gehabt, erzählte Oberstaatsanwalt Leimbrock. Die Fahndung nach Holt Anfang 2020 - vor dessen Festnahme und Verurteilung - habe sich zeitweise fast wie im Film angefühlt, erinnerte sich der Oberstaatsanwalt. Mit der Flucht und Festnahme in Dubai hat der Windkraftbetrüger möglichen Stoff für eine Fortsetzung geliefert.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer