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Keine heiße Spur nach Millionen-Coup - Klagen gegen Bank 28.01.2026, 17:11 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

GELSENKIRCHEN (dpa-AFX) - Vier Wochen nach dem Millionen-Coup in einer Gelsenkirchener Sparkasse hat die Polizei trotz fieberhafter Suche mit rund 350 Beschäftigten noch keine heiße Spur. Der Geschädigten-Anwalt Daniel Kuhlmann erhebt währenddessen scharfe Kritik an den Sicherheitsvorkehrungen der Bank.

Er hat nach eigenen Angaben beim Landgericht Essen drei Musterklagen erhoben und fordert darin die volle Haftung für die bei dem Einbruch entstandenen Schäden. Bisher ist die Haftung für den Inhalt der Bank-Schließfächer auf 10.300 Euro begrenzt, falls die Kunden nicht privat zusätzliche Versicherungen abgeschlossen haben.

3100 Schließfächer sind ausgeräumt

Bei dem Einbruch Ende Dezember hatten die Täter mehrere Sicherheitssysteme überwunden und sich direkt in den Tresorraum der Sparkassen-Filiale gebohrt. Dort räumten sie rund 3.100 Kundenschließfächer aus. Der Gesamtschaden wurde kurz nach dem Einbruch von der Polizei auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag geschätzt, er könnte aber auch noch wesentlich höher liegen.

Die Polizei hat nach ihren Angaben schon mehrere Hunderttausend Gegenstände vorsortiert, die die Täter im Tresorraum zurückließen. Viele seien durch die Täter aber durch Chemikalien kontaminiert worden, so dass sie nicht mehr auf Spuren untersucht werden könnten.

Polizei kommt bei Ermittlungen und Vernehmungen voran

Zugleich ist die Polizei bei der Vernehmung der Schließfachbesitzer, von Nachbarn der Sparkasse und Mitarbeitern der Bank deutlich weitergekommen. Allein mehr als 840 Kundinnen und Kunden wurden vernommen. Rund 600 Hinweisen geht die Polizei nach. "Die richtig heiße Spur ist aber nicht dabei", sagte ein Sprecher.

Der klagende Anwalt hat einen renommierten Sachverständigen für Sicherungssysteme in Banken beauftragt. Dieser komme zu dem Schluss, dass der Einbruch mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" hätte verhindert werden können, wenn die Bank Schutzvorkehrungen auf dem Stand der Technik gehabt hätte, sagte Kuhlmann.

Anwalt kritisiert Sicherungsvorkehrungen

Stand der Technik seien laut dem Sachverständigen etwa Bewegungsmelder für den Tresorraum und ein sogenannter Wandschutz. Letzteres sei eine netzartige Innenauskleidung des Tresorraums, die beim Durchbohren sofort Alarm schlage. Alternativ oder zusätzlich seien auch stündliche Patrouillengänge rund um den Tresorraum möglich, so Kuhlmann.

Die Sparkasse hatte bisher Kritik zurückgewiesen. Die Filiale mit dem Schließfachraum sei "nach dem anerkannten Stand der Technik gesichert", hatte sie betont. Zu den konkreten Vorwürfen nahm die Bank zunächst keine Stellung. Die Sparkasse habe die Klagen bisher nicht zugestellt bekommen und könne sich deshalb noch nicht zu den Vorwürfen äußern, erklärte eine Sprecherin.

Anwalt: fast 400.000 Euro in einem Schließfach

In den drei Fällen, die der Anwalt für Musterklagen herausgegriffen hat, enthielten die Schließfächer nach seinen Angaben deutlich höhere Werte als die maximale Versicherungssumme: Im Fall eines Klägers gehe es um fast 400.000 Euro, die aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung stammten und die einzige Altersabsicherung der betroffenen Person seien.

Die beiden anderen Kläger hätten im zweiten Fall Bargeld, eine Rolex-Uhr und Schmuck im Wert von insgesamt rund 120.000 Euro, im dritten Fall Gold für knapp 50.000 Euro angegeben. Alle drei Fälle seien bestens belegt mit Quittungen und teils mit Augenzeugen für die Einlagerung.

Warum ging kein Einbruchsalarm los?

Die Einbrecher hatten sich bei der Tat lange Zeit - mindestens mehrere Stunden - in der Bank aufgehalten, ohne Alarm auszulösen. Wie den Einbrechern dies gelang, ohne den Einbruchsalarm der Bank auszulösen, gilt als zentrale Frage bei den Ermittlungen.

Der Anwalt steht nach eigenen Angaben in Kontakt mit etwa 600 Geschädigten des Sparkassen-Einbruchs, die sich möglicherweise von ihm vertreten lassen wollten. Sein Ziel sei keine Klagewelle, sondern ein sinnvoller Vergleich oder möglicherweise auch ein gerichtliches Mediationsverfahren, versicherte der Anwalt in einer Mitteilung. Die Mandanten wollten möglichst zügig entschädigt werden./rs/DP/jha

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