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Linke will geplantes Heizgesetz vor Gericht vorerst stoppen 03.07.2026, 13:12 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die Linke-Fraktion im Bundestag will die Verabschiedung des geplanten neuen Heizgesetzes vorerst stoppen. Dazu sei heute vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage eingereicht worden, sagte Violetta Bock, klimapolitische Sprecherin der Fraktion, in Berlin. Damit solle verhindert werden, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz im Eilverfahren durchgepeitscht werde - ohne dass Auswirkungen auf die Klimawirkung bekannt seien. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang eines entsprechenden Organstreitverfahrens sowie eines Eilantrags.

Der Rechtsanwalt Johannes Franke sagte, mit dem neuen Gesetz solle ein "CO2-Kredit zulasten künftiger Gesetzgeber" aufgenommen werden - allerdings in unbekannter Höhe und mit unbekannten Konditionen. "Das ist aus unserer Sicht unzulässig und verletzt Informationsrechte der Abgeordneten und des Deutschen Bundestages."

Die Informationen müssten zwingend noch vor Abschluss des parlamentarischen Verfahrens vorliegen, sagte Franke. Der Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ziele darauf, dass über das Gebäudemodernisierungsgesetz zumindest nicht vor der Sommerpause abgestimmt werde - damit Zeit sei, Informationen zur Klimawirkung noch nachzuliefern.

Auch viele Umweltverbände warnen

Das neue Heizgesetz, das Gebäudemodernisierungsgesetz, könnte in der kommenden Woche vom Bundestag beschlossen werden. Verhandlungen der Koalitionsfraktionen sind aber noch nicht abgeschlossen. Die schwarz-rote Koalition will Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen kippen. Auch viele Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz. Erwartet werden deswegen auch Klagen gegen das Gesetz, wenn es beschlossen wurde.

Im Sommer 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht kurz vor dem geplanten Parlamentsbeschluss zum damaligen Heizungsgesetz das Vorhaben vorerst gestoppt. Geklagt hatte der damalige CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann. Die umstrittenen Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes wurden dann nach der Sommerpause vom Bundestag beschlossen.

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