Dass sich Menschen mit Migrationsgeschichte nach dem Wahlsieg der AfD Gedanken um die Sicherheit von Zuwanderern in Sachsen-Anhalt machen, findet eine Mehrheit der Deutschen nachvollziehbar. Bei einer repräsentativen Befragung durch das Meinungsforschungsinstitut YouGov erklärten 60 Prozent der Wahlberechtigten, sie könnten solche Befürchtungen, wie sie etwa die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) geäußert hatte, verstehen. Rund ein Drittel (34 Prozent) der 2.161 Erwachsenen, die zwischen dem vergangenen Freitag und Montag dazu im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur befragt wurden, halten diese Sorgen dagegen für nicht angebracht. Sechs Prozent von ihnen trauten sich zu dieser Frage kein Urteil zu. Ausländer nahmen nicht an der Umfrage teil, da gleichzeitig das Wahlverhalten bei der zurückliegenden Bundestagswahl abgefragt wurde.
Wähler der AfD sehen größtenteils kein Problem
Deutlich sind die Unterschiede zwischen den Anhängern der einzelnen Parteien. Während jeweils mehr als vier von fünf derjenigen, die im vergangenen Jahr SPD, Grüne oder die Linkspartei gewählt haben, Verständnis für diese Sorgen äußern, ist es bei den AfD-Wählern nicht einmal jeder Siebte. Im Westen Deutschlands verfangen die Warnungen der TGD und anderer Migrantenorganisationen insgesamt etwas stärker als in den östlichen Bundesländern.
Nach dem deutlichen Sieg der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt forderte die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) einen besseren Schutz für Menschen, die von rechtsextremer Gewalt bedroht sein könnten. "Es geht jetzt nicht um abstrakte Prozentzahlen. Es geht um konkrete Menschen, die sich an diesem Morgen fragen, ob sie auf der Straße noch sicher sind", sagte die TGD-Bundesvorsitzende Mehtap Caglar. Der Co-Vorsitzende, Gökay Sofuoglu forderte die Bundesregierung auf, die Residenzpflicht von Geflüchteten in Sachsen-Anhalt aufzuheben. Niemand sollte an einem Ort bleiben müssen, an dem er oder sie zur Zielscheibe von Rechtsextremisten werden könne.
Verfassungsschutz verweist auf rassistische Aussagen
Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt hat den AfD-Landesverband im November 2023 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Dies begründet er unter anderem mit zahlreichen muslimfeindlichen, rassistischen und auch antisemitischen Aussagen von Funktions- und Mandatsträgern der Partei. Zu der Einstufung ist eine Klage der AfD beim Verwaltungsgericht in Magdeburg anhängig.
Die AfD hat bei der Landtagswahl am 6. September 43,8 Prozent der Stimmen erhalten. Damit wurde sie mit großem Abstand stärkste Kraft und errang 39 der 83 Sitze. Für die absolute Mehrheit wären 42 Sitze nötig gewesen. Die Regierungsbildung in Magdeburg gestaltet sich schwierig.
AfD-Verbindungen nach Russland und zu Rechtsextremisten
Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte vergangene Woche: "Die AfD ist aus meiner Sicht ein Sicherheitsrisiko. Es gibt enge Verbindungen nach Russland und auch in die rechtsextremistische Szene hinein." Deshalb bespreche die Innenministerkonferenz im Moment, wie man mit der möglichen Entwicklung umgehen könne, dass es in Sachsen-Anhalt einen rechtsextremen AfD-Innenminister geben könnte.
Wer könnte einen Verbotsantrag stellen?
Wenn vermutet wird, dass eine Partei die freiheitliche, demokratische Grundordnung beseitigen will, können Bundestag, Bundesregierung, oder der Bundesrat, einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht stellen, das dann darüber zu entscheiden hat. Führende Politikerinnen und Politiker von SPD und Grünen halten einen solchen Antrag für geboten. In der Union gibt es, wie auch in der Bevölkerung insgesamt, unterschiedliche Auffassungen dazu, ob es sinnvoll wäre, ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD anzustrengen.
Viele Amts- und Mandatsträger von CDU und CSU tendieren dazu, erst einmal abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht Köln über die Klage der AfD gegen die Beobachtung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung entscheidet. Im Eilverfahren hatte das Gericht diese Einstufung nicht bestätigt, weshalb die AfD aktuell vom Bundesamt für Verfassungsschutz weiterhin als Verdachtsfall bearbeitet wird. Wann im Hauptsacheverfahren entschieden wird, ist noch offen.
Weniger als jeder Zweite für Verbotsantrag
Bei der YouGov-Umfrage haben 44 Prozent der Teilnehmer auf die Frage, ob sie einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht im Falle der AfD aktuell für richtig oder falsch halten, mit "richtig" oder "eher richtig" geantwortet. Etwa genauso groß (45 Prozent) ist der Anteil der Deutschen, die einen solchen Antrag derzeit für "falsch" oder "eher falsch" halten. Elf Prozent der Befragten äußerten zu dieser Frage keine Meinung. Frauen sind demnach einem Verbotsantrag etwas stärker zugeneigt als Männer. Im Westen findet diese Idee mehr Befürworter als im Osten. Menschen im Alter unter 30 Jahren sind eher dafür, die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen als Ältere.