ROUNDUP/Oettinger-Arbeitskampf

Schlichtungsangebot der Gewerkschaft 31.08.2025, 15:56 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

OETTINGEN (dpa-AFX) - Im laufenden Tarifkonflikt bei der bundesweit bekannten Brauerei Oettinger hat die Gewerkschaft NGG der Geschäftsführung nach eigenen Angaben eine freiwillige Schlichtung angeboten. Die Beschäftigten würden mit der Frühschicht am Montag (1. September) die Arbeit wieder aufnehmen, teilte die NGG mit. Von der Oettinger-Geschäftsführung lag zunächst noch keine Stellungnahme hierzu vor.

"Wir wollen diesen Tarifkonflikt schnell lösen und vermuten ein ähnliches Interesse bei der Geschäftsführung. Daher erwarten wir die unverzügliche Aufnahme der Schlichtungsgespräche in den nächsten Tagen", sagte NGG-Gewerkschaftssekretär Fouad Laghmouch. "Sollten wir bis Ende der Woche keinen Durchbruch haben, werden wir ab dem 8. September die Arbeitskampfmaßnahmen wieder aufnehmen und zur Urabstimmung aufrufen."

Nun müsse von Arbeitgeberseite ein ernsthaftes Entgeltangebot kommen und ein zeitnaher Abschluss folgen, sagte Laghmouch. Zudem solle für die Verhandlung ein Schlichter eingeschaltet werden. Hierfür habe die Gewerkschaft dem Arbeitgeber einen konkreten Vorschlag unterbreitet.

Proteste der Belegschaft

Am Hauptsitz der Brauerei im bayerischen Oettingen demonstrierten kürzlich Dutzende Beschäftigte für einen "fairen Tarifabschluss". Auch an den drei weiteren Standorten gab es demnach Proteste.

Oettinger hat bundesweit vier Betriebsstätten: in Oettingen, Mönchengladbach, Braunschweig und Walldorf, mit insgesamt 880 Beschäftigten. Das Unternehmen leidet wie die meisten deutschen Brauereien unter Absatzrückgängen - weitere Schrumpfung erwartet. Im kommenden Jahr will das Unternehmen deswegen seine Zweigbrauerei in Braunschweig schließen, dort arbeiten 130 Beschäftigte.

Die laufende Tarifrunde in dem Unternehmen eskalierte in dieser Woche mit einem tagelangen Warnstreik und wechselseitigen scharfen Angriffen. Die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) wirft der Geschäftsführung vor, unzumutbare Einschnitte zu planen; die Geschäftsführung wiederum warf den Arbeitnehmervertretern Realitätsverlust vor./fuw/DP/he

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