Anzeige
+++Die FED hat die Zinsen erhöht.: Gold explodiert. Was kommt jetzt?+++
Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige
ROUNDUP

Social-Media-Konto ab 15, sichere Spiele - das plant Brüssel 17.09.2026, 12:50 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Meta Platforms (A) 582,40 EUR +0,59 % Lang & Schwarz
Alphabet Registered (C) 301,35 EUR ±0,00 % Lang & Schwarz
Snap Inc 4,81 EUR -0,62 % Lang & Schwarz

Schlaflosigkeit, Mobbing, Selbstverletzung: Eindringlich beschreibt EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, welche Folgen intensive Smartphone- und Social-Media-Nutzung für Kinder haben kann. Sie will den Zugang für sie deshalb einschränken - und Online-Anbieter in die Pflicht nehmen, dies sicherzustellen.

"Die Plattformen sind darauf ausgelegt, Aufmerksamkeit zu erregen. Algorithmen lernen aus unserem Verhalten und nutzen dieses aus, um uns zum Klicken, Reagieren und Weiter-Scrollen zu bewegen", sagte von der Leyen in Straßburg. "Das Ziel besteht darin, die Kinder online zu halten und ihre Aufmerksamkeit zu Geld zu machen."

Sie will deshalb einen Wandel: Soziale Netzwerke, bestimmte Spieleplattformen sowie Anbieter von KI für Kinder und Jugendliche sollen erst nachweisen müssen, dass sie sicher für Kinder sind, bevor diese Zugang zu ihnen bekommen.

Darum geht es:

* Wichtig: Für Kinder und Jugendliche ändert sich jetzt nicht sofort etwas. Der Vorschlag der Brüsseler Behörde ist Voraussetzung für eine solche Regelung in der EU. Bevor sich die Regeln ändern, müssen aber das Europaparlament und die EU-Staaten zustimmen. Bis sie sich einigen, könnten Monate oder Jahre vergehen.

* Verbot für Jüngere: Wenn die Vorschläge der Brüsseler Behörde beschlossen werden, dürfen Jugendliche in der EU künftig einheitlich erst ab 15 Jahren eigene Accounts bei sozialen Netzwerken und Videoplattformdiensten anlegen. Die Plattformen werden verpflichtet, dies sicherzustellen, durch eine funktionierende Altersüberprüfung.

* Überprüfung: Diese Alterskontrolle ist ein Knackpunkt. Schon jetzt schreiben große Plattformen ein Mindestalter von 13 Jahren vor. Sie setzen das aus Sicht der Brüsseler Internetwächter aber nicht ausreichend durch. Für die technische Umsetzung sollen sie eine EU-App oder andere Lösungen nutzen können. Die digitale Brieftasche EUDI-Wallet der EU-Kommission soll Anfang 2027 auch in Deutschland verfügbar sein. Darin soll es eine Möglichkeit der Altersverifikation geben.

* Brieftasche: Vorgesehen ist, dass Nutzerinnen und Nutzer mit der EUDI-Wallet ein bestimmtes Mindestalter nachweisen, ohne dabei persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum zu speichern oder an die großen Online-Plattformen weiterzugeben. Kommt das Gesetz wie geplant, müssten voraussichtlich auch ältere Nutzer beliebter Online-Angebote so ihr Alter verifizieren.

* Einschätzung: Aus Sicht von Stephan Dreyer vom Leibniz-Institut für Medienforschung/Hans-Bredow-Institut (HBI) ist insbesondere die geplante Altersüberprüfungspflicht rechtlich problematisch: Wenn sämtliche Menschen ihr Alter gegenüber den Angeboten nachweisen müssten, betreffe das die Informationsfreiheit und die Meinungsfreiheit in ihrem Kern. Kritisch sah er in einer Stellungnahme auch eine technische Lücke: "Wenn Eltern für ihre Kinder Accounts einrichten sollen, dann fehlt bislang vollständig eine niedrigschwellige Nachweismöglichkeit, dass man tatsächlich für eine konkrete minderjährige Person das Sorgerecht in Anspruch nehmen darf. Es reichte dann, dass irgendeine erwachsene Person behauptet, für einen Minderjährigen einen Account einrichten zu dürfen."

* Jüngere: Kinder unter 13 dürften trotzdem bestimmte Online-Dienste nutzen, die strenge Sicherheitsanforderungen erfüllen - etwa kindgerechte Spiel- und Videoplattformen. Die Konten sollen aber komplett von den Eltern kontrolliert werden.

* Teenager: Ab 13 Jahren dürfen Jugendliche künftig nach von der Leyens Vorstellung etwas mehr: Dann sollen sie "Mini-Konten" nutzen dürfen, die von den Eltern eingerichtet und beaufsichtigt werden, mit begrenzten Funktionen und einer Beschränkung auf eine Stunde pro Tag. Ab 15 dürften die Teenager auch eigene Konten anlegen, wenn das Onlineumfeld sicher gestaltet ist.

* Sicher gestaltet: Die Onlinedienste sollen zum Beispiel von vornherein nachweisen müssen, dass sie keine suchtfördernden Algorithmen haben und Funktionen wie endloses Scrollen oder das automatische Abspielen von Videos deaktiviert sind. Die Online-Angebote sollen Sicherheitsvorkehrungen zum Kinder- und Jugendschutz grundsätzlich "verbaut" haben. Auch Beschränkungen für Bildschirmzeiten oder andere Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz zählen dazu. Das ist eine Umkehr der bisherigen Regel: Bislang müssen Eltern bei Problemen belegen, dass die Plattform ihr Kind nicht ausreichend geschützt hat.

* Verstöße: Die EU-Kommission soll über Verstöße innerhalb von 90 Tagen entscheiden. Für die Unternehmen kann es teuer werden - bis zu 6 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes können als Strafe verhängt werden.

* Ausnahmen: Ausgenommen sein von den Regeln sollen unter anderem Bildungsangebote und von Behörden entwickelte und betriebene Dienste, die ausschließlich in deren Auftrag genutzt werden, da sie dem Vorschlag zufolge voraussichtlich keine Gefahr für Minderjährige darstellen.

* KI-Begleiter: Zu KI-Begleitern soll es besondere Vorgaben geben. Dabei geht es um KI-Chatbots, die darauf ausgelegt sind, ihren Nutzern emotionale Unterstützung zu geben. Sie müssen dem Vorschlag zufolge so gestaltet werden, dass Kinder keine emotionale Abhängigkeit entwickeln und schädliche Interaktionen verhindert werden. In der Vergangenheit waren einzelne Fälle bekannt geworden, in denen KI-Anwendungen nicht richtig auf Suizid-Gedanken von Nutzern reagiert hatten.

* Erwachsene: Auch Erwachsene betreffen die Vorschläge wegen der geforderten Alterskontrolle. Im Herbst will von der Leyen außerdem einen Gesetzesvorschlag machen, in dem es um alle Altersgruppen geht - denn nicht nur Kinder seien betroffen, wenn Algorithmen süchtig machten.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter aufwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 3,03
Hebel: 19,25
mit starkem Hebel
Ask: 0,78
Hebel: 7,42
mit moderatem Hebel
Smartbroker
Vontobel
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet.
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: BD6LNC BD5GCE. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Weitere News

Gestern 23:50 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:35 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:24 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:20 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:14 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:11 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:09 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer