Anzeige
++++++ Wie Canaccord je eingesetztem Dollar einen potenziellen impliziten Wert von rund 2 US-Dollar modelliert ++++++
Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige
ROUNDUP

Streeck fordert 'breite Expertise' im Kampf gegen Pandemien 18.09.2026, 16:59 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Der Virologe Hendrik Streeck hat Verständnis dafür geäußert, dass sich Menschen in der Corona-Pandemie ungerecht behandelt gefühlt haben und deswegen wütend waren. Der Wut solle auch Raum gegeben werden, sagte er als Sachverständiger im Corona-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags in Wiesbaden. Es stelle sich aber auch die Frage, ob eine Krise mit einem solchen Ausmaß überhaupt ohne Unrecht geschehen könne. Wer in einer solchen Situation Entscheidungen fällen müsse, stehe immer vor einem Dilemma, sagte der Experte. Streeck war während der Corona-Pandemie Mitglied des Expertenrats der Bundesregierung.

Streeck: "Breite Expertise" wichtig im Kampf gegen Pandemien

Mit Blick auf mögliche neue Pandemien mahnte er eine gute Koordination von Experteneinschätzungen und Forschung an. Wissenschaftliche Einschätzungen aus unterschiedlichen Fachrichtungen - etwa von Virologie und Psychologie - könnten gegensätzlich, aber trotzdem beide richtig sein, sagte er mit Blick auf die langen Schulschließungen in der Pandemie. Wichtig seien im Fall der Fälle unter anderem eine breite Expertise, klare Führungs- und Entscheidungsstrukturen, ausreichend Test- und Laborkapazitäten sowie eine Impfstrategie.

Den Experten fehlten Informationen aus China

In der ersten Welle einer Pandemie müsse man ohne Frage erst mal vorsichtig sein, solange unklar sei, wie gefährlich ein Erreger ist, sagte Streeck. Er erläuterte, dass es zum Beginn der Corona-Pandemie wenig bis keine Informationen dazu aus China gab. Die erste Reaktion des Gesundheitsamtes Frankfurt etwa am Flughafen nannte der Virologe "hochprofessionell". Streeck ist inzwischen Bundestagsabgeordneter und Drogenbeauftragter der Bundesregierung.

Der Virologe Jonas Schmidt-Chanasit sagte, aus heutiger Sicht sei ein positiver gesundheitlicher Gesamtnutzen pauschaler, wiederholter und lang andauernder Schul- und Kontaktbeschränkungen für Kinder und Jugendliche nicht überzeugend belegt. Kinder und Jugendliche hätten die damaligen Entscheidungen nicht selbst treffen können, würden deren Folgen nun aber tragen müssen. Deshalb sei man es ihnen schuldig, die Auswirkungen der Maßnahmen aufzuarbeiten, sagte der Experte.

Zugleich verwies der Virologe darauf, dass die Entscheidungen auf Grundlage der jeweils zum damaligen Zeitpunkt verfügbaren Daten getroffen worden seien. Dies müsse bei einer Bewertung aus heutiger Sicht berücksichtigt werden, sagte Schmidt-Chanasit. Die Einschränkungen seien damals auf dieser Datenbasis legitim erschienen.

Ausschuss legt mit Arbeit erst verzögert los

Den Untersuchungsausschuss hatte der hessische Landtag bereits im Juni 2024 auf Betreiben der AfD-Opposition eingesetzt. Nach einem gerichtlichen Streit über die ursprünglich 43 Fragen der AfD zur einstigen Corona-Politik gelten nur noch 11 als zulässig. Die abgelehnten Fragen hatten sich teils auch auf die Bundes- und EU-Ebene bezogen. Dagegen wandten sich alle anderen vier Fraktionen unter Hinweis auf fehlende Hessen-Bezüge./löb/DP/zb

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer