ROUNDUP/Streit ums Quadrat

Ritter Sport unterliegt vor Gericht 13.01.2026, 17:09 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

STUTTGART (dpa-AFX) - Sie sind quadratisch, schmecken nach Haselnuss oder Kokos und haben beim Schokoladenhersteller Ritter Sport für großen Unmut gesorgt: Die Haferriegel "Monnemer Quadrat Bio" der Firma Wacker. So sehr, dass die Schwaben ihre Markenrechte verletzt sahen - und gegen Wacker klagten. Nun haben sie am Stuttgarter Landgericht eine Niederlage erlitten: "Wir haben die Klage abgewiesen, weil wir keine Markenverletzungen gesehen haben", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer.

In dem Verfahren ging es im Wesentlichen um zwei Fragen: Besteht für Kunden die Gefahr, die beiden Produkte zu verwechseln? Und haben die Mannheimer den Ruf von Ritter Sport gezielt ausgenutzt, um davon zu profitieren? Beides ist aus Sicht der Kammer nicht der Fall. Zwischen dem Energiespender Haferriegel und der Süßigkeit Tafelschokolade könnten Verbraucher unterscheiden, sagte Kochendörfer. Zwischen den Verpackungen bestehe zwar Ähnlichkeit - die sei aber nicht so groß, dass man von einer Verwechslungsgefahr ausgehen könne.

Wacker will nach eigenen Angaben möglichst Lebensmittel ohne künstliche Zusatzstoffe herstellen und hat mehr als 120 Produkte im Angebot - von Fertigsuppen bis Fruchtriegel. Im November 2024 kamen die quadratischen Riegel auf den Markt. Die Verpackung ist Matteo Wacker zufolge von der Mannheimer Innenstadt inspiriert, die in Quadraten angeordnet ist. "Wir fanden die Idee einfach cool, zu sagen, es gibt ein Mannheimer Quadrat - also dieses Quadrat in der Innenstadt - zum Snacken", erklärte der Gründer vor Prozessauftakt im November.

Die Verpackung des Riegels erinnert allerdings an die der quadratischen Ritter-Sport-Tafel - obwohl sie kleiner als die klassische 100-Gramm-Version ist und die Seitenlaschen länger. Vor einem Jahr erhielt das Familienunternehmen aus Mannheim dann erstmals Post vom Schokoladenhersteller.

Ritter-Sport-Verpackung ist geschützt

Eine Unterlassungsklage folgte im Sommer. Der Riegel verletzt nach Ansicht von Ritter Sport die seit 1996 für den Hersteller markenrechtlich geschützte Verpackung. Die Form sei eine der bekanntesten Marken Deutschlands und zentrales Wiedererkennungsmerkmal, hieß es. Die Schwaben argumentierten unter anderem, dass es sich bei Schokolade und Müsliriegeln um ähnliche Waren handle, die von der gleichen Zielgruppe zum selben Anlass gegessen würden. Daher befürchte Ritter Sport eine Markenkollision.

Die Grundlage für die Klage: Für den bekannten Schokoladenhersteller aus dem schwäbischen Waldenbuch ist beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Art Blanko-Verpackung registriert. Neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite. Ritter Sport hat auch schon in der Vergangenheit seine Markenrechte vor Gericht verteidigt - zum Beispiel in einem langjährigen Verfahren gegen den Konkurrenten Milka.

Neben Schadenersatz verlangte das Unternehmen von Wacker nach Angaben des Gerichts unter anderem, dass die bislang verwendete Verpackung nicht weiter genutzt und bereits ausgelieferte Ware zurückgerufen werden soll.

Droht ein langer Rechtsstreit?

Ritter Sport und Wacker sprachen in den vergangenen Monaten auch außerhalb des Gerichts miteinander. Zu einem Kompromiss, der beispielsweise Änderungen an der Verpackung umfasst, kam es aber nicht. Beiden Parteien könnte nun ein jahrelanger Rechtsstreit ins Haus stehen. Denn das Urteil des Landgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Anwälte von Ritter Sport hatten bereits während der mündlichen Verhandlung angekündigt, im Fall einer Niederlage durch die Instanzen ziehen zu wollen. Ob der Schokohersteller tatsächlich Rechtsmittel einlegen wird, war zunächst nicht bekannt.

Gründer Matteo Wacker gab sich nach dem Urteil erleichtert. "Es ist natürlich nur ein Etappensieg", sagte er. "Nichtsdestotrotz ist es toll, dass das Gericht unsere Auffassung teilt". Falls Ritter Sport - wie angekündigt - in Berufung gehe, werde man sich weiterhin gegen die Klage wehren. "Wir sind fest davon überzeugt, dass wir im Recht sind."

Wacker scheint sich auf eine längere Auseinandersetzung einzustellen: Kunden können den quadratischen Haferriegel aktuell nicht mehr im Internet bestellen. Das Produkt wurde vorübergehend aus dem Sortiment genommen und durch einen klassischen Riegel ersetzt - mit dem Namen "Monnemer Klageriegel".

Hintergrund ist die Sorge Wackers vor Schadenersatzforderungen: "Wir haben die Verantwortung für 30 Mitarbeiter und deren Familien", sagte er. Falls der Streit mehrere Jahre dauern sollte, könne jeder verkaufte Riegel den möglichen Schadenersatz erhöhen. Auf diese Weise wolle man das Risiko senken. "Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge - leider."/jwe/DP/men

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