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Tauziehen um Kali-Kosten vor Gericht - Urteil erwartet 26.06.2025, 16:55 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

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ERFURT/LEIPZIG (dpa-AFX) - Kosten in zweistelliger Millionenhöhe für Sicherungsarbeiten in stillgelegten Kali-Gruben belasten Thüringens Landeskasse. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Land für eine Beteiligung des Bundes an den Kosten gestritten. Über Stunden brachten Bund und Land ihre Argumente zu Fristen und Zahlungspflichten in Verträgen aus den 1990er Jahren vor - ein Urteil wurde am frühen Abend (17.30 Uhr) erwartet.

Thüringens Umweltminister Tilo Kummer (BSW) machte nach der Verhandlung in Leipzig deutlich, wie wichtig eine positive Entscheidung des Gerichts für ihn wäre. "Die Kali-Kosten machen etwa zehn Prozent meines Budgets aus", sagte der Minister in Leipzig. Er äußerte allerdings eine gewisse Skepsis, ob Thüringen seine Klage gewinnen wird.

Thüringen hat bereits mehrfach geklagt

Der Freistaat war bereits in der Vergangenheit mit Klagen zu den Kali-Kosten, die laut Kummer zwischen 16 Millionen und 20 Millionen Euro pro Jahr betragen, vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht und dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht pocht das Land auf Nachverhandlungen mit dem Bund über die Kosten, die bei Sicherungsarbeiten in den vor Jahrzehnten stillgelegten Kali-Gruben Springen und Merkers im Wartburgkreis anfallen. Riesige unterirdische Hohlräume, die durch den Kali-Abbau entstanden, müssen stabil gehalten werden. Zudem dringt in die Grube Springen Oberflächenwasser ein, das abgepumpt werden muss.

Die Zahlungen des Bundes von Ende der 1990er Jahre, laut Umweltministerium etwa 262 Millionen Euro, hätten nur bis 2017 gereicht. Danach habe Thüringen die Kosten allein getragen - 185 Millionen Euro laut Umweltministerium. Die Arbeiten werden vom Bergbauunternehmen K+S ausgeführt.

Es geht um viel Geld

Es gehe um die Auslegung von Verträgen aus den 1990er Jahren, unter anderem eines Generalvertrags von 1999, sowie um Fristen, sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Rublack. "Wir wissen, dass es um viel Geld für die Beteiligten geht."

Der Bund und die ebenfalls von Thüringen verklagte Bundesanstalt für Immobilienaufgaben lehnen Nachverhandlungen und damit Zahlungen an das Land ab.

Das Land verwies in seiner Klage auch darauf, dass in Generalverträgen zu Umweltaltlasten der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern eine Revisionsklausel enthalten sei, die diese Länder besser stelle als Thüringen. Ein Anwalt des Landes verwies auf das Gleichbehandlungsgebot. "Thüringen wurde schlechter gestellt", sagte er.

Anwälte pochen auf Fristen

Die Anwälte des Bundes vertraten die Auffassung, Thüringen habe nach den Regelungen des Generalvertrags keinen Anspruch auf Nachverhandlungen und mögliche weitere Zahlungen. Es habe eine Zehn-Jahres-Frist für mögliche Mehrkosten im Vergleich zu dem vom Bund gezahlten dreistelligen Millionenbetrag gegeben. Diese seien aber erst 2017 entstanden, argumentierten sie. Auch einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz beim Thüringer Vertrag im Vergleich mit Verträgen von Sachsen oder Sachsen-Anhalt wiesen sie zurück./rot/DP/zb

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