Nach seiner Niederlage vor dem Obersten US-Gericht versucht Präsident Donald Trump erneut, das US-Geburtsrecht...">

Die Analyse
SalesCloser Technologies – der Hecht im Karpfenteich!
Anzeige
ROUNDUP/Trump

Neuer Anlauf für Beschränkung von US-Geburtsrecht 07.08.2026, 15:49 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Nach seiner Niederlage vor dem Obersten US-Gericht versucht Präsident Donald Trump erneut, das US-Geburtsrecht bestimmter Gruppen einzuschränken. Neugeborenen, deren Mütter ausschließlich für die Geburt in die USA reisen, soll künftig nicht mehr automatisch die US-Staatsbürgerschaft zugesprochen werden. Trump unterzeichnete ein entsprechendes Dekret, mit dem gegen "Geburtstourismus" vorgegangen werden soll. Gegen Trumps Vorhaben könnte es erneut Klagen geben.

Vize-Stabschef Stephen Miller behauptete, es gebe Menschen, die unter dem Vorwand eines Disneyland-Besuchs einreisen würden. Doch der eigentliche Grund sei, in den Vereinigten Staaten ein Kind zur Welt zu bringen, damit es automatisch US-Staatsbürger wird. Wie genau die US-Regierung im Einzelfall herausfinden will, zu welchem Zweck jemand tatsächlich in die USA einreist, blieb unklar.

Die US-Regierung verwies darauf, dass sie nach eigenen Angaben Menschen die US-Staatsbürgerschaft nachträglich aberkennen kann, wenn sie unter vorgetäuschten Tatsachen erlangt wurde.

Das Center for Immigration Studies, eine Denkfabrik, die sich für eine niedrige Einwanderungsquote einsetzt, schätzte im Jahr 2020 die mögliche Zahl von Kindern, die im Rahmen von "Geburtstourismus" in den USA zur Welt kamen, auf 20.000 bis 26.000. Laut US-Gesundheitsbehörde CDC kamen im selben Jahr in den Vereinigten Staaten rund 3,6 Millionen Kinder zur Welt. Laut unparteiischem Migration Policy Institute wiesen offizielle Regierungsdaten aus dem Jahr 2024 lediglich 9.600 Geburten von Müttern mit ausländischem Wohnsitz aus.

Auch Diplomaten betroffen

In einem zweiten Dekret hält die US-Regierung fest, dass eine Staatsbürgerschaft nicht zuerkannt werden muss, wenn beide Elternteile nicht US-Bürger sind und darüber hinaus auf sie einer der folgenden Fälle zutrifft - eine Auswahl:

* Mitglied einer als terroristisch eingestuften Organisation

* Botschafter, Angestellte einer Botschaft und eines Konsulats im Ausland, oder Personen, die für eine ausländische Regierung arbeiten

* Geburt in einem US-Territorium, in denen die Staatsbürgerschaft nicht durch Bundesgesetz verliehen wird

Trump kassierte vor Supreme Court bereits Niederlage

Ende Juni hatte Trump vor dem Obersten US-Gericht in einem wegweisenden Urteil eine Niederlage kassiert. Kinder, die in den Vereinigten Staaten zur Welt kommen, erlangen weiterhin automatisch die US-Staatsbürgerschaft, wie der Supreme Court entschied. Das gilt auch für Kinder von Eltern, die sich illegal oder nur vorübergehend in den USA aufhalten. Trump bezeichnete die Entscheidung am Donnerstag als "sehr unglücklich".

Basis für das US-Geburtsrecht ist der 14. Zusatzartikel der US-Verfassung: "Alle Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert sind und deren Gerichtsbarkeit unterstehen, sind Bürger der Vereinigten Staaten." Dieses sogenannte Jus Soli (Recht des Bodens) garantiert seit 1868 fast jedem auf US-Territorium geborenen Kind automatisch die Staatsbürgerschaft. Die Richterinnen und Richter bestätigten diese Praxis mit ihrem Urteil.

Sie begründeten ihr Urteil mit der Entstehungsgeschichte des 14. Verfassungszusatzes und einem Grundsatzurteil des Supreme Court aus dem Jahr 1898. Die betroffenen Kinder seien "nach der Verfassung von Geburt an Staatsbürger". Zudem betonte das Gericht, dass Begriffe wie "rechtmäßig" oder "vorübergehend", auf die sich Trump in seiner Anordnung zur Änderung des Geburtsrechts stützte, im Verfassungstext gar nicht vorkämen - "aus einem einfachen Grund: Sie spielten keine Rolle."

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer