Anzeige
+++Der Markt ist gerade aufgewacht: Atlantico Energy Metals steigt um 100 %+++
Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige
ROUNDUP/Urteil

Zweieinhalb Jahre Haft für René Benko 22.09.2026, 16:33 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

In einem teilweise neu aufgerollten Prozess ist der österreichische Investor René Benko zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landesgericht Innsbruck sah es als erwiesen an, dass der 49-Jährige seine Gläubiger geschädigt hat. Er habe einen Mietkostenvorschuss von 360.000 Euro für ein Anwesen in Innsbruck geleistet, obwohl es um sein Signa-Firmen-Imperium bereits sehr kritisch gestanden sei, so das Gericht.

Benko war bereits im Oktober 2025 wegen dieses Verdachts zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Dabei war er in einem Teilaspekt freigesprochen worden. Diesen Freispruch hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) aber aufgehoben. Daher kam es zur erneuten Verhandlung, bei der die Höhe der Strafe neu festgelegt werden musste. Der Strafrahmen für das Delikt beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Vorwurf: Gläubiger durch Mietkostenvorauszahlung geschädigt

Konkret ging es um den Vorwurf, dass Benko eine Mietkostenvorauszahlung von 360.000 Euro für einen weiteren Wohnsitz geleistet hat, obwohl er kurz vor der Insolvenz stand. Damit soll er seine Gläubiger geschädigt haben.

Benko bekannte sich laut Nachrichtenagentur APA nicht schuldig. Zum fraglichen Zeitpunkt sei er überzeugt gewesen, dass die Sanierung seiner Signa-Gruppe gelingen werde. Die Anmietung des Hauses - neben dem Wohnsitz in der Villa in Igls - sei auf Bitte seiner Frau erfolgt. Dort habe man den Kindern ein "normales Leben" und einen normalen Schulalltag ohne Personal ermöglichen wollen.

Benko, der alle Vorwürfe bestreitet, sitzt seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Er hatte mit seinem Immobilien- und Handelsimperium Signa ein Milliarden-Vermögen aufgebaut. Steigende Zinsen und Baukosten sowie risikoreiche Zukäufe wie die der deutschen Warenhauskonzerne Karstadt und Kaufhof trieben die Signa in die Insolvenz. Gegen Benko und andere Signa-Manager wird in mehreren weiteren Strängen ermittelt.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer