ROUNDUP

Waffenlieferungen nach Israel - Palästinenser klagen 12.11.2025, 13:26 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BERLIN (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht Berlin prüft Klagen mehrerer Palästinenser im Gazastreifen gegen Waffenexporte an Israel. Ihr Ziel ist insbesondere, dass der Bundesregierung Exporte von Waffen untersagt werden bis zur vollständigen Beendigung von Kriegshandlungen in Gaza. Bereits erteilte Genehmigungen sollen widerrufen werden. Im Fall von 3.000 tragbaren Panzerabwehrwaffen soll die bereits erfolgte Auslieferung als rechtswidrig eingestuft werden.

Die Genehmigungspraxis der Bundesrepublik verstößt aus Sicht der Kläger gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands. Ein Urteil der zuständigen 4. Kammer wird noch am selben Tag erwartet. In mehreren Eilverfahren hatten Palästinenser ohne Erfolg versucht, den Export von Kriegswaffen zu stoppen.

Arzt: Zerstörungskraft der Waffen gesehen

Einer der ursprünglich insgesamt sieben Kläger erschien persönlich zu der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts, die aus Sicherheitsgründen ins Kriminalgericht Moabit verlegt wurde. Der Oberarzt, der nach eigenen Angaben seit rund 22 Jahren in Berlin lebt und mehrfach im Gazastreifen war, schilderte sichtlich angefasst die Geschehnisse dort.

Er sei als Arzt vor Ort Zeuge von Verletzungen geworden und habe die Zerstörungskraft von "Waffen made in Germany" gesehen, sagte der Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit. Als Kinderintensivmediziner kämpfe er um deren Leben - "unabhängig welche Hautfarbe, Herkunft, Religion oder Ethnie sie haben". "Ich erwarte das gleiche von anderen", so der Arzt.

Ein Kläger gestorben

Der 41-Jährige zog gemeinsam mit seinem im Gazastreifen lebenden Vater gegen die Bundesrepublik Deutschland vor Gericht. Weil er bereits seit so langer Zeit in Deutschland lebt, hätte seine Klage keinen Erfolg, wie der Vorsitzende Richter Stephan Großcurth erklärte. Der Mediziner zog diese daraufhin zurück. Er habe nicht mit einem Erfolg gerechnet, wolle aber alles versuchen. "Ich will meinen Eltern in die Augen schauen können", sagte er.

Einer der Anwälte von weiteren ursprünglich fünf Klägern verdeutlichte die Lebenssituation seiner Mandanten: Einer von ihnen ist im Juli bei einem Angriff im Alter von 63 Jahren im Gazastreifen gestorben. Die anderen leben in Flüchtlingslagern, haben alle zahlreiche Angehörige in dem Krieg verloren, wie Rechtsanwalt Remo Klinger erklärte.

Rüstungsexporte gesteigert nach Terroranschlag

Um die deutschen Waffenlieferungen an Israel gibt es seit Monaten Diskussionen. Nach dem beispiellosen Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 auf Israel hatte die Bundesregierung ihre Rüstungsexporte nach Israel erheblich gesteigert und priorisiert bearbeitet. Im August dieses Jahres ordnete Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) jedoch als Reaktion auf das seinerzeit zunehmend aggressive Vorgehen der israelischen Streitkräfte an, vorerst keine Ausfuhren von Rüstungsgütern nach Israel mehr zu genehmigen, die im Gaza-Krieg verwendet werden können. Den Klägern reicht diese Anordnung nicht aus, wie sie erklärten.

Danach genehmigte die Bundesregierung im September Rüstungslieferungen im Wert von mindestens 2,46 Millionen Euro, wie aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervorging. Zum Vergleich: Vom 1. Januar bis zum 8. August 2025 wurden Exporterlaubnisse im Wert von gut 250 Millionen Euro für Israel erteilt.

Im Gaza-Krieg gilt seit 10. Oktober eine Waffenruhe. Allerdings kam es seither mehrmals erneut zu Kampfhandlungen, bei denen drei israelische Soldaten und mehr als 240 Bewohner des Gazastreifens getötet wurden./mvk/DP/jha

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

Gestern 23:34 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:34 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:34 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:08 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 21:59 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer