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Weg frei fürs neue Heizungsgesetz - Karlsruhe weist Klage ab 09.07.2026, 15:42 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Nach einer gescheiterten Klage der Linksfraktion ist der Weg frei für die geplante Verabschiedung des neuen Heizungsgesetzes noch vor der parlamentarischen Sommerpause. Der Bundestag soll an diesem Freitag über das Gebäudemodernisierungsgesetz abstimmen, wie die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD nach der Entscheidung aus Karlsruhe mitteilten. Danach soll das Gesetz in den Bundesrat, der am Freitag ebenfalls ein letztes Mal vor der Sommerpause tagt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte kurz zuvor eine Organklage der Linken verworfen. Die Bundestagsfraktion sowie zwei Abgeordnete hatten sich an das höchste deutsche Gericht gewandt, um die Verabschiedung des Gesetzes in der laufenden, letzten Woche vor der Sommerpause zu stoppen. Sie kritisierten, die Koalition habe ihnen Angaben etwa zur Klimawirkung nicht gegeben und sahen daher ihr Recht auf Beteiligung und Information verletzt.

Den Klägern fehle aber das nötige Rechtsschutzbedürfnis, entschied der Zweite Senat in Karlsruhe. Sie hätten der Koalition vor Einreichung der Klage nicht zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Rechten verletzt sehen. Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag sei nicht klar geworden, dass sie nicht nur die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes an sich bestreiten, sondern auch ein Recht auf ausreichende Begründung beanspruchen.

Linke kündigen weiteren Gegenwind an

Die Linke kündigte nach der Entscheidung aus Karlsruhe weitere Gegenwehr gegen das Gesetz an. "Auch wenn wir heute mit unserer Beschwerde gegen das Hauruck-Verfahren keinen Erfolg erzielen konnten, bleiben unsere inhaltlichen Kritikpunkte vollumfänglich bestehen", sagte Violetta Bock, klimapolitische Sprecherin der Linken und eine der beiden Abgeordneten, die in Karlsruhe gegen das Gesetzgebungsverfahren geklagt hatten.

Für die Linke sei klar: "Dieses Gesetz ist verfassungswidrig und ein sozial- und klimapolitisches Desaster", sagte Bock der Deutschen Presse-Agentur. "Wir rechnen fest mit weiteren Klagen gegen diese Gesetzesänderung und werden uns an der Seite von Mieterinnen und Mietern gegen diesen fossilen Rückschlag zur Wehr setzen."

Auch die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Julia Verlinden, betonte, das Verfassungsgericht habe in seiner Entscheidung nur eine erste, rasche Bewertung zu dem parlamentarischen Verfahren abgegeben. "Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist und bleibt eine teure Kostenfalle", sagte sie. Das Gesetz sei mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig - das würden schließlich Verfassungsbeschwerden von Umweltverbänden klären.

Neues Gesetz sieht weiter Gas- und Ölheizungen vor

Die schwarz-rote Koalition will mit dem neuen Heizungsgesetz Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen kippen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte im Bundestag gesagt, die Bundesregierung solle "Heizungszwänge" durch Technologieoffenheit ersetzen. Die CDU-Politikerin hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem "Zwang zur Wärmepumpe" gesprochen.

Neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung sollen künftig weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können - vorausgesetzt, diese nutzen ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan. Geplant ist eine "Biotreppe". Diese soll den Übergang zum klimafreundlichen Heizen ebnen. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine "Grüngasquote" eingeführt werden, die Versorger erfüllen müssen.

Union und SPD begrüßten die Entscheidung der Karlsruher Richterinnen und Richter. "Das Gebäudemodernisierungsgesetz kann jetzt umgesetzt werden", sagte Wirtschaftsministerin Reiche. "Damit geben wir Eigentümerinnen und Eigentümern, Mieterinnen und Mietern, dem Handwerk und der Bauwirtschaft die Planungssicherheit, auf die sie seit langem warten."

Ähnlicher Eilantrag hatte 2023 Erfolg

Das neue Heizungsgesetz war nicht das einzige schwarz-rote Gesetzesvorhaben, dass nach dem Willen der Opposition nicht mehr vor der Sommerpause beschlossen werden sollte. Zwei Bundestagsabgeordnete von Grünen und Linke hatten sich auch gegen die geplante Verabschiedung des Gesetzes zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge nach Karlsruhe gewandt. Sie sahen ihre Rechte durch das eilige Gesetzgebungsverfahren verletzt. Ihre Anträge blieben in Karlsruhe aber ohne Erfolg - das Gesetz soll morgen ebenfalls verabschiedet werden.

Die Eilanträge, über die Karlsruhe nun entschieden hat, erinnerten an ein Verfahren aus dem Sommer 2023, als das Bundesverfassungsgericht nach einem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann die geplante Verabschiedung des alten Heizungsgesetzes der Ampel stoppte, weil den Abgeordneten nicht genug Zeit für die Beratung geblieben war. Das Gesetz wurde erst nach der Sommerpause beschlossen.

Drei Jahre nach dem erfolgreichen Eilantrag urteilt das Gericht am 23. Juli nun im Hauptverfahren zu Heilmanns Klage. Dabei geht es um die Frage, ob es ein "verfassungsrechtliches Tempolimit" für die Beratung von Gesetzentwürfen gibt, erklärte die Vorsitzende Richterin Ann-Katrin Kaufhold bei der mündlichen Verhandlung im Februar. Der Zweite Senat könnte in seiner Entscheidung weitere Standards für die parlamentarischen Abläufe definieren.

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