ROUNDUP

Zuckerberg gibt Mängel bei Alterskontrolle bei Instagram zu 19.02.2026, 12:41 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Netflix 83,39 EUR -1,19 % Lang & Schwarz

LOS ANGELES (dpa-AFX) - Facebook-Gründer Mark Zuckerberg hat in einem potenziell folgenschweren US-Prozess um das Suchtpotenzial sozialer Medien die Vorgehensweise seines Unternehmens verteidigt. So sagte Zuckerberg, dass der Facebook-Konzern Meta keine Ziele für Nutzungszeiten seiner Apps mehr setze, wie das "Wall Street Journal" aus dem Gerichtssaal in Los Angeles berichtete.

Der Meta-Chef räumte auch ein, dass auf Dienste des Konzerns wie Instagram zum Teil auch Nutzer unter 13 Jahren zugreifen, obwohl das gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. Ihre Accounts würden entfernt, wenn dies auffalle, sagte er dem Fernsehsender CNBC zufolge.

In dem Verfahren wurde der Facebook-Gründer mit einem internen Dokument konfrontiert, wonach Instagram im Jahr 2015 vier Millionen User unter 13 Jahren gehabt haben soll. Das entspricht rund einem Drittel der Kinder in den USA in dieser Altersgruppe. Die Alterskontrolle habe sich in der Rückschau nicht in dem gewünschten Tempo verbessert, sagte Zuckerberg dazu. Inzwischen sei aber alles auf dem richtigen Stand.

Potenziell wegweisender Prozess

In dem Prozess wirft die 20 Jahre alte Klägerin, die nur unter den Initialen KGM auftritt, Online-Plattformen vor, sie hätten ihre Dienste absichtlich so gestaltet, dass Nutzer süchtig danach werden. Dabei geht es zum Beispiel um die Funktion, bei der man immer weiter zum nächsten Beitrag weiterscrollen kann. Die Frau fing ihren Angaben zufolge bereits als Kind an, die Plattformen zu nutzen - und führt ihre Depressionen und Angstzustände darauf zurück.

Die Klage richtet sich aktuell gegen Googles Videoplattform Youtube und den Foto- und Videodienst Instagram, der zum von Zuckerberg geführten Konzern Meta gehört. Die Unternehmen hinter den ursprünglich ebenfalls verklagten Konkurrenten Snapchat und Tiktok waren durch einen Vergleich dem Prozess entgangen.

Der Ausgang des Verfahrens könnte wegweisende Wirkung für hunderte weitere Klagen ähnlicher Art haben. Trotz des großen Interesses der Öffentlichkeit war der Zugang zu dem Verfahren stark beschränkt. Nur wenige Medien erhalten Zutritt. Im Gerichtssaal sind keine Fotos erlaubt. Richterin Carolyn Kuhl forderte die Begleiter des Facebook-Gründers auf, Ihre Datenbrillen abzunehmen, mit denen man fotografieren kann.

Konzerne weisen Vorwürfe zurück

Meta wies bereits zu Beginn des Verfahrens jegliche Verantwortung zurück. Die Geschworenen stünden in Los Angeles vor der Frage, ob Instagram ein wesentlicher Faktor für die psychischen Probleme der Klägerin gewesen sei, hieß es in einer Stellungnahme des Konzerns. "Das Beweismaterial wird demonstrieren, dass sie schon lange, bevor sie überhaupt soziale Medien nutzte, vor vielen erheblichen und schwierigen Herausforderungen stand." Zu Prozessbeginn hatten die Meta-Anwälte argumentiert, die psychischen Probleme der Klägerin gingen auf Misshandlungen und instabile Verhältnisse in der Familie zurück.

Meta verweist auch auf über die Jahre eingeführte Maßnahmen zum Schutz junger Nutzer wie spezielle Accounts für Teenager und Aufsichtsfunktionen für Eltern. Vor der Jury musste Zuckerberg unter anderem begründen, warum er gegen den Rat von 18 Fachexperten doch an den umstrittenen Schönheitsfiltern für Instagram festgehalten hat. Mit diesen Filtern lassen sich Fotos optisch bearbeiten. Die Experten hatten sie als schädlich für Mädchen im Teenageralter bezeichnet. Der Meta-CEO argumentierte, die Freigabe der Schönheitsfilter habe keine finanziellen Gründe - er habe vor allem die Redefreiheit der Nutzenden schützen wollen.

Zum Prozessauftakt wies auch ein Anwalt der Google -Videoplattform Youtube die Vorwürfe zurück. Die Klägerin sei nicht süchtig nach Youtube - und die Plattform gehöre auch nicht zur Kategorie soziale Medien, sondern sei eher ein Streaming-Dienst wie Disney + oder Netflix , sagte er Medienberichten zufolge. Auch gebe es keine Hinweise auf exzessiven Konsum von Youtube-Videos durch die Klägerin. Von 2020 bis 2024 habe sie im Schnitt 29 Minuten pro Tag die Plattform genutzt, sagte er der Website "Courthouse News Service" zufolge.

Diskussion über Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche

Das Verfahren in Los Angeles verleiht auch der Diskussion in Deutschland um ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche neuen Schwung. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bekundete zuletzt "viel Sympathie" für ein Social-Media-Verbot. Auch eine Klarnamenpflicht im Internet findet er sinnvoll. Das Thema kommt voraussichtlich am CDU-Parteitag am Wochenende erneut auf den Tisch.

Unterdessen versucht der Koalitionspartner SPD mit konkreten Vorschlägen, die Linie der Koalition in dieser Frage festzumachen. Die Sozialdemokraten haben unter anderem die europäische Identifikationsplattform vom EUID-Wallet ins Gespräch gebracht, um eine sichere Alterskontrolle durchzuführen.

Markus Beckedahl vom gemeinnützigen Zentrum für Digitalrecht und Demokratie warnte davor, "halbgare Verbote zu erlassen, die im schlimmsten Fall im Sand verlaufen oder riskante Nebenwirkungen mit sich bringen". Beckedahl setzte sich für eine konsequente Regulierung der Social-Media-Plattformen aus. Außerdem müsse man in die Medienbildung investieren und die Geschäftsmodelle digitaler Großkonzerne wirksam kontrollieren./so/chd/DP/mis

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 0,43
Hebel: 19
mit starkem Hebel
Ask: 1,15
Hebel: 7
mit moderatem Hebel
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: MM98GY MM97J1. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Weitere News

Gestern 22:43 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:36 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:24 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:23 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:19 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:19 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:18 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer