ROUNDUP

Zwangsarbeit? Trump kündigt Zölle gegen 60 Handelspartner an 23.07.2026, 23:43 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Wegen angeblich unzureichender Maßnahmen gegen Zwangsarbeit hat die US-Regierung auf die Einfuhren von 60 Handelspartnern einen Zoll von 10 beziehungsweise 12,5 Prozent angekündigt. Darunter fallen auch bestimmte Produkte aus der Europäische Union, wie das Büro des US-Handelsbeauftragten Jamieson Greer mitteilte.

Die zusätzlichen Zölle fallen demnach von Freitagmorgen 06.01 Uhr deutscher Zeit (Mitternacht US-Ostküstenzeit) an auf die Importe bestimmter Waren an. Ausgenommen seien Produkte, die bereits zuvor auf ein Schiff geladen wurden, sich auf dem letzten Transportabschnitt zum Bestimmungsort befinden und vor dem 28. Juli abgefertigt werden.

Je nach Handelspartner hätten die Untersuchungen entweder Zölle in Höhe von 10 oder 12,5 Prozent als "angemessenen Satz" ergeben, hieß es in der Mitteilung. Die Europäische Union wird dort gemeinsam mit unter anderem Taiwan, Japan und der Schweiz als Handelspartner genannt, bei denen für die Importe bestimmter Produkte in die USA beide Sätze aufgeführt werden. Es soll demnach auch Ausnahmen geben.

Es läuft eine Frist aus

Am Freitag läuft die gesetzliche Frist für die bisherigen globalen Zölle aus. Nach seiner Niederlage vor dem Obersten US-Gerichtshof hatte Trump in aller Eile im Februar neue globale Zölle in Höhe von 10 Prozent verhängt. Grundlage für die neuen Importgebühren ist der Paragraf 122 aus dem Handelsgesetz von 1974, der die Erhebung einer Abgabe von höchstens 15 Prozent maximal 150 Tage lang erlaubt. Danach müsste das US-Parlament seinen Segen geben - angesichts der ohnehin hohen Inflation ist dies mehr als unwahrscheinlich.

Der Supreme Court hatte im Februar entschieden, dass Trumps frühere Zölle gegen Dutzende Handelspartner - darunter auch die Europäische Union - auf Basis eines Notstandsgesetzes rechtswidrig waren. Trump habe dabei seine Befugnisse als Präsident überschritten, urteilte eine deutliche Mehrheit der Richter. In der Konsequenz muss die US-Regierung Milliarden an Zöllen wieder zurückzahlen.

Gleiches Gesetz, anderer Paragraf

Dass Trump nun eine neue Zoll-Begründung liefert, war erwartet worden. So kann die Regierung das gleiche Handelsgesetz aus dem Jahr 1974 heranziehen, um auf Basis eines anderen Paragrafen neue Zölle zu verhängen. Paragraf 301 räumt der Regierung die Möglichkeit ein, bei nachweislich "ungerechtfertigten, unangemessenen oder diskriminierenden" Handelspraktiken entsprechend aktiv zu werden.

Zuletzt hatte Trumps Handelsbeauftragter Greer im Gespräch des US-Senders CNBC Konsequenzen signalisiert, die aus Untersuchungen auf Basis des Paragrafen 301 zu Zwangsarbeit resultierten. Er war auf einen Artikel der "Financial Times" angesprochen worden, der eine zeitnahe Ankündigung von Zöllen gegen Einfuhren aus Dutzenden Ländern thematisiert hatte.

Zwangsarbeit als Grund für neue Zölle?

Anfang Juni hatten die USA Zölle gegen 60 Volkswirtschaften angedroht, weil diese Importe von Produkten aus mutmaßlicher Zwangsarbeit nicht verhindert oder bestehende Importverbote nicht genügend überprüft hätten.

Voraussetzung für Zölle auf Basis des Paragrafen 301 ist, dass die Regierung zuvor Kommentare eingeholt und Anhörungen durchgeführt hat. Dies war zuletzt bei Brasilien der Fall, als Greer einen Zoll von 25 Prozent auf bestimmte Güter des südamerikanischen Landes verkündete. Die Untersuchung habe eine Vielzahl von unfairen Handelspraktiken offenbart, hieß es.

Unklarheit für "Turnberry-Deal"

Für die meisten Importe aus der EU galt bislang ein Zoll von bis zu 15 Prozent. Dabei handelt es sich um das auch als "Turnberry-Deal" bekannte bilaterale Handelsabkommen zwischen der EU und den USA. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Trump hatten sich im August 2025 darauf geeinigt, um einen drohenden Handelskrieg abzuwenden.

Brüssel machte weitere Zugeständnisse wie die Abschaffung von EU-Zöllen auf US-Industriegüter. Angesichts der sprunghaften Politik unter Trump hat die EU aber zusätzlich ein Sicherheitsnetz eingebaut: Sollten die USA ihre Zusagen nicht vollständig umsetzen oder Absprachen aussetzen, können die EU-Konzessionen ausgesetzt werden. Dazu gehören etwa erneute Zollerhöhungen.

Bislang hält sich Washington laut Brüsseler Kreisen zumindest in den meisten Fällen an das Abkommen. Für rund 93 Prozent der EU-Exporte in die Vereinigten Staaten fielen Zölle in Höhe von maximal 15 Prozent an, sagte ein EU-Beamter. Bei den restlichen Produkten liege der Satz allerdings höher: Dies sei etwa für Käse zutreffend, der effektiv mit knapp 25 Prozent verzollt werde.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

Gestern 23:49 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:46 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:31 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:27 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:20 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:40 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:35 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer