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Wüst fordert Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung der AfD 08.09.2026, 11:32 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst fordert eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum verfassungsrechtlichen Umgang mit der AfD und möglichen Folgen. Diese Prüfung müsse ergebnisoffen sein und dürfe nicht automatisch zu einem Verbotsverfahren führen, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.

"Ich warne vor Schnellschüssen bei einem AfD-Verbot, denn das Verbot einer politischen Partei kann nur der letzte Weg sein, wenn wir unsere Verfassung schützen wollen", sagte Wüst. Er erklärte: "Es muss nun eine Struktur geben, in der diese Fragen von Bund und Ländern sorgfältig, professionell und seriös geprüft werden."

Aus Sicht des NRW-Regierungschefs sollten in der Arbeitsgruppe der Verfassungsschutz, aber auch Verfassungsrechtler und weitere Experten von Bund und Ländern beteiligt sein. "Es geht insgesamt um die Frage, wie der Staat verfassungsrechtlich mit einer Partei umgeht, die mindestens in einzelnen Bundesländern verfassungsfeindliche Ziele verfolgt", so der CDU-Politiker.

Am Montagabend hatte Wüst laut Berichten von "Politico" und "Welt" die Idee einer Arbeitsgruppe bei einer Talk-Veranstaltung mit der Ökonomin Maja Göpel in Berlin ins Spiel gebracht. "Ich habe heute etwas gesagt, das hat öffentlich bisher glaube ich kein CDU-Mensch gesagt: dass ich dafür bin, diese Arbeitsgruppe einzusetzen, die diese Arbeit dann leistet", wurde Wüst dort zitiert.

Auch bei der Digitalmesse "Digital X" der Deutschen Telekom ging Wüst am Dienstagvormittag auf der Bühne auf die AfD und die Folgen der Sachsen-Anhalt-Wahl ein. Er warnte vor der Vorstellung, die AfD könne sich entzaubern. Vielmehr säße eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt an wichtigen Schalthebeln: "Jede Woche werden in Landeskabinetten in Deutschland die Führung von Polizei, die Führung von Gerichten eingesetzt. Der Kern des Gewaltmonopols dieses Staates liegt in den Ländern."

Die AfD wird bundesweit vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet. Einzelne Landesverbände - darunter Sachsen-Anhalt - werden vom jeweiligen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

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