Anzeige
+++Nevadas Goldtreffer in 3D: Für Anleger wichtig: Dieser Nevada-Goldtreffer lässt die Konkurrenz hinter sich+++
Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige
Sabotage am Stromnetz

Verdächtiger vor BGH-Richter 08.10.2026, 15:42 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
RWE 57,51 EUR -0,67 % Baader Bank
Kostenlose Aktienchance per SMS Ausgewählte Trading-Einschätzungen aufs Handy.

Nach einer Reihe von Sabotage-Angriffen auf das deutsche Stromnetz hat ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) einen Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter in Vollzug gesetzt. Das sagte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Die Behörde ermittelt wegen des Verdachts der versuchten und vollendeten verfassungsfeindlichen Sabotage sowie der versuchten und vollendeten Störung öffentlicher Betriebe.

Der Mann war schon vorher in Untersuchungshaft, daran ändert sich also prinzipiell nichts. Weil zwischenzeitlich allerdings die Bundesanwaltschaft als oberste Anklagebehörde in Deutschland die Ermittlungen zu den Vorfällen übernommen hatte, wurde die Vorführung am BGH notwendig.

Bekennerschreiben und Täterwissen

Die Polizei hatte den 48-Jährigen Anfang September festgenommen. Er soll an mehreren Orten in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen versucht haben, Stromleitungen in der Nähe von Kohlekraftwerken zu sabotieren. Es gibt Bekennerschreiben. In einem davon heißt es: "Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen ist ein Verbrechen." Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach in Bezug auf die Inhalte der Bekennerschreiben von Täterwissen.

"Die dem Beschuldigten zur Last gelegten Taten erfolgten länderübergreifend und zielten mutmaßlich auf die Verursachung großflächiger Stromausfälle", teilte die Bundesanwaltschaft anlässlich der Übernahme der Ermittlungen zwei Tage nach der Festnahme mit. "Dies war geeignet, in der Bevölkerung das Zutrauen in den Schutz der kritischen Infrastruktur zu schwächen und damit schädlichen Einfluss auf die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu nehmen."

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 0,31
Hebel: 19,26
mit starkem Hebel
Ask: 1,45
Hebel: 4,01
mit kleinem Hebel
Smartbroker
Vontobel
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet.
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: BD730R VY23Q6. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer