SdK klagt erneut gegen VW-Diesel-Vergleich mit Winterkorn 22.07.2026, 13:02 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

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Im Dieselskandal bei Volkswagen DE0007664039 geht die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) erneut gegen die Schadenersatzvereinbarungen mit Ex-Chef Martin Winterkorn vor. Dazu hat die SdK nach eigenen Angaben beim Landgericht Hannover eine Anfechtungsklage gegen entsprechende Beschlüsse der VW DE0007664039-Hauptversammlung vom 18. Juni eingereicht. Die Aktionsschützer hatten bereits 2021 gegen eine erste Vereinbarung dazu geklagt und am Ende teilweise recht bekommen.

In ihrer Mitteilung verweist die SdK auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. September 2025. "Hinsichtlich der Beschlüsse über die Zustimmung zu den Haftungsvergleichen wurde das Verfahren zur weiteren Prüfung an das Oberlandesgericht Celle zurückverwiesen." Dieses Verfahren sei dort noch anhängig. Dennoch habe VW der Hauptversammlung erneut einen Beschluss zur Bestätigung des Zustimmungsbeschlusses zum Haftungsvergleich vorgelegt.

Vermögensverhältnissen nicht offengelegt

Die SdK kritisiert vor allem mangelnde Transparenz und fehlende Angaben etwa zu den tatsächlichen Vermögensverhältnissen Winterkorns. "Bei einem Vergleich dieser wirtschaftlichen und rechtlichen Tragweite muss die Hauptversammlung nachvollziehen können, welche Ansprüche aufgegeben werden, welchen Wert diese Ansprüche besitzen und auf welcher Grundlage die vereinbarten Gegenleistungen als angemessen angesehen werden", sagte SdK-Rechtsvorstand Markus Kienle laut Mitteilung.

Der Aufsichtsrat von Volkswagen hatte 2021 nach jahrelanger juristischer Prüfung einen Vergleich mit den Anwälten und Versicherern der früheren Topmanager zum Dieselskandal geschlossen. 11,2 Millionen Euro sollte Winterkorn an den Konzern zahlen, im Gegenzug von weiteren Ansprüchen freigestellt werden. Die eigenen Kosten für die Aufarbeitung der Manipulationsaffäre gibt Volkswagen mit rund 33 Milliarden Euro an.

Beschluss fast einstimmig angenommen

Über den Vergleich hatten die VW-Aktionäre bereits 2021 abgestimmt. Doch der Bundesgerichtshof erklärte die Zustimmung 2025 teilweise für nichtig. Grund waren laut VW lediglich formale Gründe und nicht inhaltliche Mängel. Der Konzern stellte die Vergleiche mit Winterkorn und den Versicherungen daher im Juni inhaltlich weitgehend unverändert erneut zur Abstimmung. Beide wurden am Ende mit mehr als 97 Prozent angenommen, der Beschluss zu Winterkorn sogar mit 99,99 Prozent.

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