Sind Extra-Rabatte in Bonus-Apps von Supermarktketten erlaubt? 18.03.2026, 05:49 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Das Bamberger Oberlandesgericht verhandelt am Mittwoch über eine Frage, die viele Verbraucher in Deutschland betrifft: Sind Bonus-Apps der Lebensmittelhändler rechtens, oder diskriminieren sie zum Beispiel Ältere oder Kinder und Jugendliche? Konkret geht es um eine Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen den Discounter Netto (Az. 3 UKl 16/25 e). In einem Prospekt hatte die Kette einen Extra-Rabatt von 15 Prozent beworben, der nur über die App eingelöst werden kann.

Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist das diskriminierend und verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Kritisiert wird, dass behinderte, ältere oder jüngere Menschen benachteiligt würden, weil sie entsprechende Geräte oder Apps oft nicht nutzen könnten oder dürften. Die Verbraucherzentrale fordert deshalb gleiche Rabatte für alle.

Eine Entscheidung des Gerichts wird am Mittwoch voraussichtlich noch nicht bekannt gegeben. Weitere Prozesse an anderen Gerichten sind gegen Penny und Lidl in Vorbereitung.

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