Anzeige
+++Hot Stock!: Diese 0,13 €-Aktie besitzt 2 der wichtigsten kritischen Metalle der Welt Diese 0,13 €-Aktie besitzt 2 der wichtigsten kritischen Metalle der Welt+++
Spahn

Verzicht auf Diätenerhöhung an GKV-Reform koppeln 19.05.2026, 17:20 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Unionsfraktionschef Jens Spahn will den geplanten Verzicht auf die Erhöhung der Abgeordnetendiäten mit Beschlüssen zur Reform der Krankenversicherung koppeln. "Wenn wir den Bürgerinnen und Bürgern Reformen und Belastungen zumuten, sollte auch Politik zeigen, dass sie ihren Teil beiträgt", sagte der CDU-Politiker vor einer Sitzung der CDU/CSU-Abgeordneten im Bundestag in Berlin. Die geplante Kopplung sei "für uns ein Zeichen gemeinsamer Verantwortung", fügte Spahn hinzu.

Das Sparpaket zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen ist vom Kabinett auf den Weg gebracht worden. Angestrebt wird, das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag zu beschließen. Geplant sind Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und Pharmabranche - aber etwa auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern.

Spahn betonte, der Unionsfraktion sei es wichtig, den bestehenden Mechanismus zur Festlegung der Höhe der Abgeordnetenentschädigung, der sich an der Lohnentwicklung bemisst, nicht leichtfertig aufzugeben. "Es ist grundsätzlich richtig, dass die Frage der Abgeordnetenentschädigung nicht jedes Jahr politisiert wird und politisch entschieden wird." Gleichzeitig sehe man, dass man vielen mit den anstehenden Reformentscheidungen auch etwas abverlangen müsse, "damit es wieder besser werden kann. Und in einer solchen Zeit sollen und werden auch wir unseren Beitrag leisten."

Diäten an Entwicklung der Durchschnittslöhne gekoppelt

Eigentlich sollten die monatlichen Diäten der 630 Abgeordneten zum 1. Juli um 497 Euro steigen - auf dann rund 12.330 Euro. Das ergibt sich aus einem im Abgeordnetengesetz verankerten automatischen Mechanismus, nach dem die Anpassung der Bezüge an die Entwicklung der Durchschnittslöhne gekoppelt ist. Diesen hatte der Bundestag 2014 eingeführt, um nicht jedes Jahr selbst über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung entscheiden zu müssen. Die Höhe der Diäten - momentan rund 11.833 Euro - orientiert sich laut Gesetz an den Bezügen eines Richters an einem obersten Bundesgericht.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann betonte, von der Aussetzung der Diätenanpassung "soll ein richtiges und wichtiges Reformsignal für unser Land ausgehen". Wie Spahn stellte er sich grundsätzlich hinter den bestehenden gesetzlichen Mechanismus. Eine einmalige Aussetzung sei "ein wichtiges Signal, nicht nur ins Land, sondern an die Koalition selbst, dass die notwendigen Reformen jetzt auch umgesetzt werden müssen".

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer