Anzeige
++++++ Im Goldrausch: Das echte Geld wird mit Spitzhacken und Schaufeln verdient ++++++
Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige
Sperrung Bahnstrecke Berlin-Hannover

Minister will Erleichterungen für Pendler 24.09.2026, 06:39 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Bei der Sperrung auf der Bahnstrecke Berlin-Hannover dringt Brandenburgs Verkehrsminister Robert Crumbach (SPD) auf eine möglichst geringe Belastung der Pendler. Vom 2. Oktober bis Dezember 2027 sollen alle Fernzüge zwischen Berlin und Lehrte wegen der Sanierung der Strecke über Braunschweig und Magdeburg umgeleitet werden. Die Fahrzeit verlängert sich damit laut Bahn um 80 Minuten.

Der Minister kritisiert, dass die Fahrgäste erheblich längere Fahrzeiten als bisher geplant in Kauf nehmen müssen. "Die Sperrung soll nicht von Oktober bis Dezember, sondern 14 Monate lang sein", sagte Crumbach der Deutschen Presse-Agentur. Bisher sei aber unklar, wie weit die Deutsche Bahn fahren werde und wo Ersatzverkehr mit Bussen beginne. Die Belastung soll aus seiner Sicht so gering wie möglich gehalten werden.

Minister Crumbach will Ersatzbusse ab Nennhausen

"Ich kann nur dringend an die InfraGo appellieren, einen Schienenersatzverkehr ab Nennhausen und nicht ab Wustermark bereitzustellen", sagte der Minister. "Das wäre eine sehr große und wichtige Erleichterung für die Pendlerinnen und Pendler, die ohnehin schon sehr große Schwierigkeiten haben." Die letzten Gespräche dazu bereiteten ihm "erhebliche Sorgen". Die Bahntochter DB InfraGO ist für Infrastruktur zuständig. Nennhausen liegt östlich von Rathenow.

Die rund 227 Kilometer lange Strecke Berlin-Lehrte soll zwischen Oktober dieses Jahres und Dezember 2027 umfassend saniert und dafür vollständig gesperrt werden. Ursprünglich sollte ab dem Fahrplanwechsel im Dezember zumindest ein Teil der Fernzüge wieder auf direktem Weg zwischen Berlin und Hannover eingleisig über die Stammbahn fahren, parallel zur Schnellfahrstrecke verläuft. Doch die Elektrifizierung dieser Ausweichstrecke verzögert sich und wird laut Bahn ebenfalls bis Dezember 2027 dauern, ein Jahr länger als ursprünglich geplant.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer