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Ständerats-Kommission will Alternativen zur UBS-Eigenkapitalvorlage prüfen 04.05.2026, 21:20 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

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Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) hat einen Entscheid zur Revision des Bankengesetzes vertagt. Die Kommission hat entschieden, verschiedene Reformvarianten "vertieft und mit genügend Zeit" diskutieren. Die Beratung wird daher im August fortgesetzt.

Man wolle "nach einer breit angelegten Anhörung" und "angesichts der Tragweite des Entscheids" Varianten und Alternativen zum Bundesratsentwurf über die Eigenkapitalunterlegung ausländischer Beteiligungen systemrelevanter Banken prüfen, teilte die Kommission am Montagabend mit.

Der Bundesrat hatte die entsprechende Botschaft am 22. April 2026 verabschiedet. Der Entwurf sieht vor, dass systemrelevante Banken - namentlich UBS CH0244767585 - den Buchwert ihrer Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften im schweizerischen Stammhaus künftig vollständig mit hartem Kernkapital (CET1) unterlegen müssen.

Laut Kommission herrsche Einigkeit darüber, dass ein starker, stabiler und wettbewerbsfähiger Finanzplatz Schweiz im gemeinsamen Interesse liege. Über die konkrete Ausgestaltung der Eigenmittelanforderungen und etwaige Begleitmaßnahmen bestünden jedoch unterschiedliche Einschätzungen.

Die WAK-S hatte auf ihrer Sitzung unter anderem Vertreter der Kantone, der Nationalbank, der Finma, der UBS sowie der Verbände Bankiervereinigung, Economiesuisse und Swissmem angehört. Ergänzend äußerten sich die Professoren Corinne Zellweger-Gutknecht und Yvan Lengwiler. Bundesrätin Karin Keller-Sutter nahm ebenfalls teil.

Die Beratung wird an der Sitzung vom 10./11. August 2026 fortgesetzt. Gleichzeitig beschloss die WAK-S, die sistierte Botschaft zum Public Liquidity Backstop im August ebenfalls wieder aufzunehmen.

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